Bisweilen stößt man beim Studium des Polizeiberichts auf Wortungetüme, die einen zunächst stutzig machen, beim weiteren Lesen den Sachverhalt aber deutlich erklären – so wie bei jener Verkehrskontrolle Donnerstagfrüh an der Schwarzen Pfütze bei Rottershausen. Dort hatten Beamte einen Landwirt angehalten, der mit einem Einachsanhänger Richtung Münnerstadt unterwegs war. Sie mussten feststellen, dass an der Rückseite des Anhängers das vorgeschriebene „Wiederholungskennzeichen“ fehlte. Auch das 25-km/h-Schild war durch eine Plane verdeckt. Die Ordnungshüter wiesen den Landwirt auf den ordnungswidrigen Zustand seines Gefährts hin. Er sieht nun einer Bußgeldanzeige entgegen. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass Wiederholungskennzeichen wie amtliche Kennzeichen aussehen müssen; das heißt: geprägte Buchstaben und reflektierender Untergrund!
Bad Kissingen