Bürgermeister Günter Kiesel teilte im Hinblick auf die Rechtsstellung des Ersten Bürgermeisters dem Gemeinderat mit, dass die gemeindliche Satzung für einen hauptamtlichen Bürgermeister unbefristet sei und automatisch auch für die kommende Wahlperiode gelte. Soll dies geändert werden, müsse der Gemeinderat spätestens am 90. Tag vor der Wahl einen entsprechenden Beschluss fassen. Die Hauptamtlichkeit des Ersten Bürgermeisters besteht in Nüdlingen seit 1972. Wie die Wortbeiträge verschiedener Räte zeigten, wird diese vom Gremium auch nicht in Frage gestellt.
Informiert wurden die Räte über die Fertigstellung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (Ilek) für die Allianz Kissinger Bogen. Das mehr als 180 Seiten umfassende Konzept war den beteiligten Bürgermeistern bei der Abschlussveranstaltung in Burkardroth übergeben worden. „Es gilt nun, das Konzept mit Leben zu erfüllen“, kommentierte Bürgermeister Günter Kiesel die Papierflut.
Beim Tagesordnungspunkt „Bauangelegenheiten“ ging es bei mehreren privaten Bauvorhaben um Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Bereits in einer der vergangenen Sitzungen hatte der Gemeinderat beschlossen, dass mehrere Bebauungspläne, vor allem hinsichtlich der maximalen Kniestockhöhe, geändert werden sollen. So sollen Kniestöcke künftig bis zu einem Meter zulässig sein. Bis diese Änderung rechtskräftig ist, müssen noch Befreiungen erteilt werden.
Unter „Verschiedenes“ verlas der Bürgermeister ein Schreiben der Münnerstädter Energiegenossenschaft. Diese wies darauf hin, dass eine Zusammenarbeit mit Nüdlingen angestrebt werde. Zufrieden zeigte sich der Gemeinderat über die vom Regionalen Planungsverband getroffene Entscheidung, auf das Windkraftgebiet WK 13, westlich von Haard, zu verzichten. Die vielen Eingaben aus der Bevölkerung hätten dazu beigetragen.