In der Disco, beim Friseur und an der Hotelrezeption: Für den Zutritt zu einer Veranstaltung oder zu bestimmten Örtlichkeiten wird ein G-Nachweis gefordert. Jeder muss nachweisen, dass er geimpft, genesen oder getestet ist. Das Problem: Ob es sich um einen echten Nachweis oder um eine Fälschung handelt, ist relativ schwierig zu erkennen, sagt Sonja Neumann, Referentin für Recht bei der bayerischen Verbraucherzentrale.
Bad Kissingen