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Tagesmutter gesucht

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Tagesmutter gesucht

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    Der Landkreis hat auf das im Januar 2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) reagiert und im vergangenen November das Konzept "Qualifizierte Kinder-Tagespflege" vorgestellt (wir berichteten). Dabei arbeiten Jugendamt und Frauen-Netzwerk künftig Hand in Hand. Am 1. April wurde nun der "Delegationsvertrag" unterzeichnet, der jetzt bei einem Pressegespräch nochmals erläutert wurde.

    Erziehung im Mittelpunkt

    Bislang konnten Eltern sich beim Jugendamt um eine Tagesmutter bemühen oder sich selbst per Zeitungsannonce eine suchen. Der Schwerpunkt lag auf der Betreuung des Kindes. Jetzt wünscht sich der Gesetzgeber, dass der Focus auf die "Erziehung" des Kindes gerichtet wird. Dem Landkreis oblag es in der Folge eine Bedarfsplanung zu erstellen, wobei die "Qualität" in den Mittelpunkt rücken sollte.

    Im "Delegationsvertrag" wurden die Zuständigkeiten ausgehandelt. Dass das Frauen-Netzwerk mit einbezogen wird, kommt nicht von ungefähr, denn es unterhält seit mehreren Jahren eine Tagespflege-Börse. Aktuell sind 31 Tagesmütter im Generationenhaus des Vereins gemeldet, so Sozialpädagogin Katharina Metz, die nun für diesen Aufgabenbereich zuständig ist. 30 bis 35 Tagesmütter stehen beim Jugendamt zur Verfügung, davon sind 22 Tagespflegen belegt, so die zuständige Katrin Ackermann.

    Qualifizierungszuschlag

    Sowohl Jugendamt als auch Frauen-Netzwerk nehmen die Anträge auf Tagespflege an. Die Pflegeerlaubnis zu erteilen ist weiterhin hoheitliche Aufgabe des Jugendamts, sagte Leiter Siegbert Goll. Ob sich eine Mutter für die Tagespflege eignet, wollen Metz und Ackermann gemeinsam prüfen. Über die Inhalte der Fortbildung soll das Jugendamt mitbestimmen, die Qualifizierung soll im Generationenhaus erfolgen. Bezahlt wird die so qualifizierte Tagespflegekraft vom Jugendamt: Sie bekommt 317 Euro, gerechnet auf 160 Stunden im Monat. Dazu kommt ein Qualifizierungszuschlag von 20 Prozent.

    So manche Tagesmutter wird von der Qualifizierung vielleicht nicht begeistert sein, vermutet der Jugendamtsleiter. Andererseits könnten sich Eltern nun umso mehr darauf verlassen, dass ihre Tagesmutter für die Tätigkeit geeignet ist.

    Tagesmütter, die mehrere Kinder aus verschiedenen Familien betreuen, müssen sich neuerdings übrigens bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in Hamburg für eine Unfallversicherung anmelden. Falls sie bereits vor 2005 Tagesmütter waren, müssen sie Beiträge nachzahlen, so Goll. Erlassen würde ihnen diese Zahlungspflicht jedoch, wenn sie sich jetzt bis 30. Juni anmelden.

    Für die Leistungen des Frauen-Netzwerks zahlt der Landkreis einen Zuschuss von 29 510 Euro. Netzwerk-Vorsitzende Andrea Schneider freute sich, dass das Generationenhaus als Partner des Jugendamts nun auch ein "weiteres Standbein" hat.

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