Darf ein Wolf in Oberbayern geschossen werden? Diese Frage sorgt seit mehr als einer Woche für Diskussionen. Die Regierung von Oberbayern hatte zuerst den Abschuss des streng geschützten Tieres aus Sicherheitsgründen erlaubt, da dieses wiederholt in der Nähe von Siedlungen Tiere gerissen hatte. Doch das Verwaltungsgericht München gab den Eilanträgen des Bund Naturschutz (BN) und der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) statt und entschied: Der Chiemgauer Wolf darf vorerst nicht geschossen werden. Es bestehe keine Gefahr für Menschen, die eine Tötung des Tieres erfordere.
Bad Kissingen/Estenfeld