Wenn Sanierung und Umbau der Kliegl-Hauptschule abgeschlossen sind, werden Schüler und Lehrer nicht nur neu gestaltete Räume vorfinden. Zum Teil dürfen sie auch mit neuer Ausstattung rechnen. Auf der Wunschliste der Schule stehen dabei nicht nur Küchenkojen und Werkbänke, sondern auch zwölf Kameras. Sie sollen zur Videoüberwachung eingesetzt werden.
Der Stadtrat hat über die Anschaffungen zwar noch nicht entschieden. Als Hans Bauer, Leiter der Hochbauabteilung im Rathaus, dem Bauausschuss jetzt die Wünsche der Schule vortrug, sah es jedoch nicht nach einem Nein zu den Kameras aus. Vier Geräte zur Beobachtung der Eingänge zum Gelände und acht für die Eingänge ins Gebäude, das entspreche einer Empfehlung des Innenministeriums. München wolle damit Gefahren durch eindringende Gewalttäter vorbeugen.
Ursprünglich hätten Schule und Architekt 48 Kameras beantragt. Da habe man noch daran gedacht, etwa die diversen Flure und die Pausenhalle der Kliegl-Schule mit Kameras zu bestücken, um Vandalismus einzudämmen, erklärte Bauer. Diesen Wunsch habe man in den Vorgesprächen wegverhandelt. Offenbar fand die Verwaltung die Forderung inhaltlich und finanziell übertrieben.
In Frage gestellt wurde die Videoüberwachung mit Aufzeichnung im Bauausschuss nicht. Ihr Für und Wider wird zwar bundesweit regelmäßig heiß diskutiert. Doch verboten ist sie in Bayern nicht. Nach Angaben des Landesbeauftragten für Datenschutz darf Videoaufzeichnung an Schulen aber „nur unter bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall zum Schutz von Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum“ von Menschen und „zum Schutz der schulischen Einrichtung vor Sachbeschädigung und Diebstahl eingesetzt werden“. Daten müssten in der Regel nach einem Monat gelöscht werden.
Von der Videoaufzeichnung betroffen dürften allein „Personen sein, die sich im Eingangsbereich der Schule aufhalten oder, die sich außerhalb von schulischen oder sonstigen Veranstaltungen zwischen 22 und 6.30 Uhr auf dem Gelände befinden“. Geeignet und verhältnismäßig sei der Einsatz von Kameras nur, „wenn bereits in der Vergangenheit Vorfälle aufgetreten sind, die eine Videoüberwachung rechtfertigen“. So dürfte beispielsweise, meint der Landesbeauftragte, „die generelle Überwachung des Eingangsbereichs der Schule häufig nicht notwendig und damit unzulässig sein“.
Peter Plohnke, Rektor der Kliegl-Hauptschule mochte das Thema auf Nachfrage nicht allzu hoch hängen. „Wir sind keine Überwachungsschule“, erklärte er. Zwar gebe es auch an der Kliegl-Hauptschule erziehungsschwierige Schüler. Grundsätzlich sei der Unterrichtsbetrieb aber geordnet.
Vor dem Hintergrund von Amokläufen und Gewalt sehe man die Kameras einfach als ein Stück zusätzliche Sicherheit, das im Falle eines Falles vielleicht einmal hilfreich sein könnte. Vermutlich stelle sich die gleiche Frage an allen Schulen, die jetzt gerade renoviert werden.