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HAMMELBURG: Wie setzt man ein Testament auf?

HAMMELBURG

Wie setzt man ein Testament auf?

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    Was im Zusammenhang mit der Thematik „Eigentum und Erbrecht“ beachtet werden sollte, darüber referierte Rechtsanwalt Steffen Vogel aus Maroldsweisach im Rahmen eines Vortrags, zu dem die Kameradschaft ehemaliger Soldaten, Reservisten und Hinterbliebener (ERH) Hammelburg in Kooperation mit der Hanns-Seidel-Stiftung ins Heinrich-Köppler-Haus eingeladen hatte.

    Steffen Vogel wies darauf hin, dass sich etwa 500 Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches mit dem Erbrecht befassen. Dies zeige die Komplexität des Erbrechtes. Jährlich würden in Deutschland Vermögenswerte von 250 Milliarden Euro vererbt. Der Staat nehme dadurch rund vier Milliarden Euro an Steuern ein.

    „Viele der Differenzen und Zerwürfnisse könnten vermieden werden, wenn sich die Ehepartner und Familienmitglieder frühzeitig über das Erbe Gedanken machen“, berichtete Vogel aus seiner Erfahrung als Rechtsanwalt. Denn häufig sei die gesetzliche Erbfolge nicht im Sinne der Erblasser. Anhand von Fragen wie beispielsweise: „Wer ist gesetzlicher Erbe?“ oder „Was habe ich zu beachten, wenn ich ein Testament aufsetzen möchte?“ bezog Vogel die Anwesenden aktiv in seinen Vortrag mit ein und motivierte die Zuhörer, selbst Fragen an den Referenten zu stellen.

    „Wer eine klare Erbeneinsetzung möchte, um unter Umständen komplizierte Erbengemeinschaften zu verhindern, der muss ein Testament machen oder einen Erbvertrag schließen, die der gesetzlichen Form entsprechen“, sagte Vogel. Das sollte nicht ohne Anleitung oder fachkundige Beratung eines Notars geschehen, damit eine letztwillige Verfügung auch „hieb- und stichfest“ sei.

    Ein notarielles Testament erspare in Bayern den Erbschein, informierte der Referent. Rechtsanwalt Vogel wies daraufhin, die Erbunterlagen stets auf ihre Aktualität hin zu überprüfen, denn aufgrund sich ändernder Lebenslagen könnte der „letzte Wille“ auch veraltern.

    Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion ging Vogel auf die zu erwartenden Änderungen der Erbschaftssteuer ein. Für Ehegatten steigt der Freibetrag von 307 000 auf 500 000 Euro, für Kinder von 205 000 auf 400 000 Euro und für Enkel von 51 200 auf 200 000 Euro. Für nahe Verwandte wie Ehepartner, Kinder, Enkel und Urenkel bringen die Änderungen laut Vogel beachtliche Vorteile. Sie profitierten eindeutig von der neuen Erbschaftssteuerreform. Für viele andere gelte allerdings: „Das Finanzamt wird künftig wohl mehr kassieren.“

    ERH-Vorsitzender Klaus Voshage bedankte sich bei Vogel für seinen informativen Vortrag.

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