Seit 1. Januar 2025 gilt in der Europäischen Union eine neue Richtlinie zur Mülltrennung : die Getrenntsammlungspflicht für Altkleider. Sie schreibt vor, dass gebrauchte Textilien nicht mehr im Restmüll entsorgt, sondern separat gesammelt werden müssen – unabhängig von ihrem Zustand. Auch stark beschädigte oder verschmutzte Kleidung fällt darunter.
Landkreis Bad Kissingen