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MARKTBREIT/KARLSRUHE: Ende eines 40-jährigen Rechtsstreits

MARKTBREIT/KARLSRUHE

Ende eines 40-jährigen Rechtsstreits

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    Vier Jahrzehnte lang wanderte der Fall des Schweinezüchters Ernst Schmidt von Gericht zu Gericht – nun ist Schluss mit der Klage gegen seine Heimatgemeinde Gnodstadt im Landkreis Kitzingen. Der Bundesgerichtshof lehnte es ab, sich mit dem Fall zu befassen. Dies bestätigte Rechtsanwalt Martin Vocke aus Würzburg, der die Kommune vertritt.

    Der Streit um millionenschwere Entschädigung dauert schon eine ganze Generation: Der Landwirt, der die Klage betrieb, ist inzwischen gestorben, auch die eigenständige Gemeinde gibt es nicht mehr. Sie ist jetzt ein Teil der Stadt Marktbreit.

    Bürgermeister Erwin Hegwein sagte am Montag auf Anfrage: „Ich bin froh, dass es jetzt zu Ende ist, schadenfroh bin ich nicht. Denn über den Ausgang kann man geteilter Meinung sein. Schade, dass der Kläger den Kompromiss über 500 000 Euro nicht angenommen hat, jetzt geht er leer aus.“

    Als Gnodstadt 1972 ein neues Baugebiet auswies, sah sich der Bauer benachteiligt: Schweinemäster müssen zu Wohngebieten Abstand halten. Dies hinderte ihn nach eigenen Angaben an der Erweiterung seines Hofes. Schmidt klagte gegen die Planung – und bekam Recht. Zwar ist er inzwischen gestorben, aber seine Erben führten den Rechtsstreit weiter. Die Familie wollte Schadenersatz für entgangene Gewinne.

    Die Kommune hielt dagegen: Ihren Informationen nach habe die Familie den Hof gar nicht ausbauen wollen, sondern den Bestand ihrer Tiere ursprünglich sogar heruntergefahren. Der Landwirt wohne längst in Frankreich und bewirtschafte den Hof in Gnodstadt gar nicht mehr ernsthaft. Erst nach Ausweisung des Baugebietes seien Pläne zu einer Erweiterung aufgetaucht.

    1985 entschied das Oberlandesgericht Bamberg aber grundsätzlich, dass Bauer Schmidt eine angemessene Entschädigung zustehe. Seitdem schwelt der Streit vor sich hin, was darunter genau zu verstehen ist. Vor drei Jahren hatte das Landgericht Würzburg der Familie 178 000 Euro plus Zinsen zugesprochen. Das war der Familie zu wenig.

    Sie ging – wie die Stadt Marktbreit – in Revision. Die Familie schätzte entgangene Gewinne auf bis zu zwei Millionen Euro und betonte: Die Betriebsverlagerung nach Frankreich sei aus gesundheitlichen Gründen erfolgt. Im Februar 2006 bot die Bayerische Versicherungskammer 500 000 Euro. Die Kläger stimmten zunächst zu, widerriefen ihre Zustimmung dann wieder.

    Das Oberlandesgericht Bamberg kippte 2011 die Entscheidung des Landgerichts Würzburg über 178 000 Euro. Die vom Sohn des ursprünglichen Klägers geäußerte Gewinnerwartung sei „völlig ungewiss“, hieß es, und er habe „nicht hinreichend konkrete Anknüpfungspunkte plausibel gemacht, dass ein Schaden entstanden ist“.

    Das Oberlandesgericht wollte weiteren Auseinandersetzungen den Riegel vorschieben: Eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) wurde nicht zugelassen (wir berichteten). Doch die in Frankreich lebende Familie des Klägers wollte die obersten Richter in Karlsruhe zwingen, eine Revision zuzulassen und sich doch mit dem Fall zu befassen.

    So hoch wollten die obersten Juristen am Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Streit wohl doch nicht hängen: Die III. Zivilkammer wies jetzt die Beschwerde mit drei Gründen zurück: Der Streit habe „weder grundsätzliche Bedeutung“, noch sei sie für die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich.

    Damit sind die ordentlichen Rechtsmittel für die Familie erschöpft, wie deren Anwalt Mohr einräumt. Er schüttelt über die Entscheidung den Kopf: „Gerecht und richtig ist das nicht.“ Zwar sei nun theoretisch noch eine Verfassungsbeschwerde möglich. Doch dass sein Mandant so weit gehen wolle, „glaube ich nicht“, sagt Mohr.

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