Die Entlassung des Kölner Dombaumeisters Michael
Hauck
ist unwirksam. Das entschied am Donnerstag das Arbeitsgericht Köln. Das Gericht begründete dies damit, dass Haucks Vertrag nur eine fristlose Kündigung zulasse. Ihm sei jedoch nicht fristlos gekündigt worden, sondern er habe sein Gehalt noch sieben Monate weiterbezogen. Das Kölner Domkapitel muss nun entscheiden, ob es in Berufung geht - andernfalls kann
Hauck
seine Arbeit wieder aufnehmen.
Angeblich soll ein schlechter Führungsstil zu dem Zerwürfnis geführt haben - Hauck, der aus einer alteingesessenen Steinmetzfamilie aus Estenfeld im Landkreis Würzburg stammt, bestreitet dies jedoch. Die Vorsitzende Richterin Andrea Wilmers ging nicht darauf ein. Die erfolgte Kündigung sei aus vertragsrechtlichen Gründen unwirksam, erklärte sie. «Auf die Gründe kommt es danach nicht weiter an.» Sie erwähnte aber, dass Hauck «keine silbernen Löffel gestohlen» habe. Das lässt darauf schließen, dass das Gericht eine fristlose Kündigung für nicht gerechtfertigt gehalten hätte. Hauck ist in einem beamtenähnlichen Anstellungsverhältnis. Hauck versicherte im Anschluss, er strebe nicht nach einer Abfindung, sondern wolle seine Arbeit wieder aufnehmen. Er glaube auch, dass das möglich sei, denn es stimme nicht, dass er sich mit einem Großteil der Mitarbeiter zerstritten habe. Wenn beide Seiten bereit seien, aufeinander zuzugehen, dann könne es gelingen, «eine gute Arbeitsatmosphäre wieder herzustellen». Um das zu schaffen, müssten sich beide Parteien nun endlich an einen Tisch setzen und reden. Die Abberufung des Dombaumeisters - der die Instandhaltung der Kathedrale leitet - war ein bisher einmaliger Vorgang in der 767-jährigen Geschichte der Kölner Dombauhütte.
