Im Betrugsfall „GFE Gesellschaft zur Förderung Erneuerbarer Energien“ um verkaufte, aber nicht gelieferte Pflanzenölblockheizkraftwerke „wird über die Eröffnung von Verfahren noch im Juli entschieden. Im Fall der Eröffnung könnte die Hauptverhandlung am 24. September beginnen“, so Nürnbergs Justizsprecher Michael Hammer gegenüber dieser Zeitung.
MÜNCHEN/NÜRNBERG/WÜRZBURG