(mas) Weil er die Anhalterin Magdalena Heinrich getötet hat, muss der frühere Manager Hartmut Methling eine Haftstrafe von zwölfeinhalb Jahren antreten. Das Landgericht Würzburg hatte ihn am Ende eines spektakulären Verfahrens am 11. Mai 2007 des Totschlages für schuldig befunden hatte. Vergeblich hatte sich Methling beim Bundesgerichtshof als letzter Instanz um eine Revision des Urteils bemüht.
WÜRZBURG