Unter bestimmten Umständen muss auch ein Bundeswehroffizier als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden. So lautet der Tenor eines am Mittwoch vom Verwaltungsgericht Würzburg veröffentlichten Beschlusses (AZ: W 1 K 13.544). In dem Fall geht es um einen in Hammelburg (Lkr. Bad Kissingen) stationierten Berufssoldaten, der nach neun Jahren bei der Bundeswehr im Januar 2013 einen Antrag als Kriegsdienstverweigerer gestellt hatte. Er begründete diesen mit einem im Laufe der Zeit eingetretenen Entwicklungsprozess seines Gewissens. Das zuständige Bundesamt lehnte das Ansinnen ab – ein Gesinnungswandel oder ein Umkehrprozess sei nicht glaubhaft gemacht worden. Den Widerspruch lehnte das Amt ebenfalls ab, weshalb der Soldat im Mai 2013 klagte.
WÜRZBURG