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WÜRZBURG: Offizier darf Kriegsdienst verweigern

WÜRZBURG

Offizier darf Kriegsdienst verweigern

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    Unter bestimmten Umständen muss auch ein Bundeswehroffizier als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden. So lautet der Tenor eines am Mittwoch vom Verwaltungsgericht Würzburg veröffentlichten Beschlusses (AZ: W 1 K 13.544). In dem Fall geht es um einen in Hammelburg (Lkr. Bad Kissingen) stationierten Berufssoldaten, der nach neun Jahren bei der Bundeswehr im Januar 2013 einen Antrag als Kriegsdienstverweigerer gestellt hatte. Er begründete diesen mit einem im Laufe der Zeit eingetretenen Entwicklungsprozess seines Gewissens. Das zuständige Bundesamt lehnte das Ansinnen ab – ein Gesinnungswandel oder ein Umkehrprozess sei nicht glaubhaft gemacht worden. Den Widerspruch lehnte das Amt ebenfalls ab, weshalb der Soldat im Mai 2013 klagte.

    Für das Verwaltungsgericht klangen die Aussagen des Soldaten in der mündlichen Verhandlung Ende Februar überzeugend. Der 28-Jährige habe „eindrücklich, offen und widerspruchsfrei“ geschildert, wie er zu seiner Gewissensentscheidung gekommen ist. Für das Gericht sei auch nachvollziehbar, dass sich der für eine Anerkennung notwendige innere Wandel in der Gewissenseinstellung über viele Jahre hingezogen habe, während der Kläger „gleichwohl nach außen hin den Eindruck eines angepassten und überzeugten Soldaten hat vermitteln können“.

    Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben muss den Mann nun als Kriegsdienstverweigerer anerkennen, eine Revision ist nicht zugelassen. Die Kosten für sein Studium an der Bundeswehrhochschule muss er zurückzahlen.

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