Nicht veredelte Reben, die derzeit in manchen Gartenabteilungen der Verbrauchermärkte angeboten werden, dürfen die Käufer keinesfalls in den Garten pflanzen. Darauf weist Peter Schwappach, Beauftragter für den amtlichen Rebschutz der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) in Veitshöchheim hin. Solche Pflanzen förderten die Entwicklung der Wurzelreblaus und gefährden damit die Weinberge Frankens, schreibt die LWG in einer Mitteilung. Eine Verordnung verbiete das Pflanzen ausdrücklich, allerdings nicht den Verkauf. Zu erkennen sind wurzelechte Reben an der fehlenden, gewachsten Veredelungsstelle: Meist ragen ein oder mehrere Triebe aus dem Topf, Stecklinge, die zum Bewurzeln einfach in die Erde gesteckt wurden. Veredelte Weinstöcke dagegen besitzen nur einen reblausresistenten Wurzeltrieb, auf den Gärtner die Sorte aufgepfropft haben.
VEITSHÖCHHEIM