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WÜRZBURG/MÜNCHEN: Rom ließ Würzburger Kapuzinerpater im Amt

WÜRZBURG/MÜNCHEN

Rom ließ Würzburger Kapuzinerpater im Amt

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    In einem Brief an den Würzburger Bischof entschuldigt sich Kapuziner-Provinzial Josef Mittermaier dafür, dass der Orden die Diözese erst im Herbst 1991 über die Vorgänge im Jahr 1984/85 informiert hat. Letztlich war es die Glaubenskongregation in Rom unter der Führung des heutigen Papstes, die 1994 von einer deutlichen kirchenrechtlichen Bestrafung des Täters absah.

    Der in Würzburg durch Predigten und Hochzeiten beliebte Käppele-Pater hatte sich als Direktor eines Studienseminars im oberbayerischen Burghausen sexuell an Jugendlichen vergangen. Er war daraufhin 1985 an ein Krankenhaus des Dritten Ordens nach München versetzt worden. Einzige Auflage: Sich von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten.

    „Ein Mann der sich an Jugendlichen vergangen hat, würde heute sofort aus der Seelsorge entfernt.“

    Pater Josef Mittermaier, Provinzial der Kapuziner

    Die Strafversetzung – für den Pater ein Karrieresprung. Schon 1986 wurde er, bestätigt vom Kardinal, zum Präses ernannt. Nach Konflikten mit der Schwesternschaft folgte 1989 die erneute Versetzung bzw. Beförderung: zum Guardian am Käppele in Würzburg. Eine Entscheidung, die Mittermaier heute für „völlig inakzeptabel“ hält. Damals habe man die Sache vertuschen wollen. „Es sollte kein Verdacht aufkommen.“ Die Maßstäbe haben sich zwischenzeitlich verschoben. „Ein Mann, der sich an Kindern und Jugendlichen vergangen hat“, so der Provinzial, „würde heute sofort aus der Seelsorge entfernt.“

    Irritiert und fassungslos stehen viele Gläubige in Würzburg nun da, fragen sich: Wie konnte ein Kirchenmann mit so dunklen Flecken zwei Jahrzehnte an herausgehobener Stelle wirken? Immerhin: Schon 1991 war er als Guardian am Käppele wieder abgesetzt worden. Grund dafür waren aber laut Mittermaier nicht primär die Missbrauchsfälle sondern – auch dies erfährt man erst jetzt – finanzielle Unregelmäßigkeiten. Der Pater habe Spenden eigenmächtig verwendet. Was junge Katholiken zu den aktuellen Missbrauchsvorwürfen sagen, lesen Sie hier. Dessen sexueller Missbrauch (in Verbindung mit dem Beichtgeheimnis) wäre kirchenrechtlich vielleicht für immer unter den Tisch gekehrt worden – hätten nicht 1991 einige Opfer Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft ermittelte und bestätigte die Vorfälle aus dem Jahr 1984. Strafrechtlich kam der Pater ungeschoren davon: Die Taten waren nach fünf Jahren bereits verjährt, weil es sich bei den Opfern um Jugendliche handelte. Kirchenrechtlich jedoch waren weiter drastische Sanktionen denkbar, bis hin zur automatischen Exkommunikation nach dem Kanon 977 und 1378. Doch in der Folge ließen Orden, Bistum und Vatikan eine bemerkenswerte Milde walten – und die Öffentlichkeit im guten Glauben.

    Laut Bistumssprecher Bernhard Schweßinger haben Kirchenrechtsexperten der Diözese, des Ordens und weitere Fachkanoniker damals diskutiert, ob aufgrund des geschehenen Missbrauchs der Tatbestand der Exkommunikation vorliegt. Dies sei verneint worden. Richtig wohl war der Ordensleitung aber dennoch nicht. Mit der Bitte um Rat und Vermittlung wandte sich Kapuzinerpater Michael Tupec 1993 nach Ablauf seiner Amtszeit als Provinzial an den ihm gut bekannten Regens des Würzburger Priesterseminars – den heutigen Generalvikar Karl Hillenbrand.

    „Teuflisch mit seinen Wutausbrüchen, genial in seiner Organisations- und Begeisterungsfähigkeit“

    Ein ehemaliger Schüler über den damaligen Direktor

    Der Bischof höchstselbst schickte den Regens zur Klärung nach Rom: Gemeinsam mit Pater Paul Hinder, Mitglied der Generalkurie der Kapuziner, führte Hillenbrand Gespräche in der Glaubenskongregation. Dabei sollten endgültig die Straftaten aus dem Knabenseminar bewertet und über die weitere Einsetzung des Paters befunden werden. Laut Schweßinger ging es um die Alternative: kirchliches Strafverfahren mit möglicher Suspendierung oder nur strenge Vorgaben für den Pater.

    Am 21. Oktober 1994 fällte Rom sein Urteil: keine Suspendierung. Nur das seelsorgerische Wirken des Paters wurde eingeschränkt: Kein Umgang mit Kindern und Jugendlichen, keine Beichtgespräche. Außerdem musste er sich einer Therapie unterziehen. Eine erste hat er dem Provinzial zufolge abgebrochen. Eine zweite bei einem evangelischen Pfarrer sei erfolgreicher verlaufen. Der Pater habe sein Unrecht eingesehen: „Er wollte es durch seine Arbeit gutmachen.“

    Kirchenrechtlich hätte Rom deutlich strenger vorgehen können. Prof. Heribert Hallermann, Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht an der Uni Würzburg, sieht durch die Art des Vergehens einen Fall für die Exkommunikation vorliegen. „Das gilt nach heutigem Verständnis“, erklärte er auf Anfrage. „Zu anderen Zeiten hat man das wohl anders eingeschätzt.“ Die Kirche sei sensibler geworden.

    Vorwürfe aus der 20-jährigen Zeit des Paters in Würzburg sind dem Orden (Mittermaier: „Gott sei Dank“) bis dato nicht bekannt worden. Suspendiert wurde der heute 68-Jährige 2009 schließlich doch noch – weil er eine Zwangsversetzung verweigerte. Wie ambivalent seine Persönlichkeit sein muss, beschreibt ein früherer Schüler aus Burghausen so: „Teuflisch mit seinen Wutausbrüchen, genial in seiner Organisations- und Begeisterungsfähigkeit“. Dabei habe das Positive überwogen. Den sexuellen Missbrauch habe man nicht als Verbrechen wahrgenommen, eher als „Peinlichkeit“, als triebgeleitete Schwäche. Damals habe niemand eine Zuständigkeit bei der Polizei gesehen.

    Wie sich der Pater in Würzburg trotz seiner Vorgeschichte in die erste Reihe und in die Herzen der Gläubigen predigte – das war der Bistumsleitung offenbar ein Dorn im Auge. Vom Pressesprecher heißt es, Generalvikar Karl Hillenbrand habe seit 1996 bei den Kapuzinern mehrfach auf eine Lösung der Personalie gedrängt. Ohne Erfolg. Gespannt wird an diesem Samstag das Hirtenwort des Papstes erwartet. Man spekuliert, dass er die Diözesen im Einfluss auf die öffentliche Arbeit der Orden stärken könnte.

    Die Kapuziner haben einen unabhängigen Rechtsanwalt für mögliche weitere Opfer und eine eigene Ombudsfrau (Andrea Schober) eingesetzt: aschober@ordinariat-muenchen.de

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