Einem besonders aktiven Vertreter der Adress- und Branchenbuch-Abzocke ist ein Riegel vorgeschoben. Seit 21. Februar darf die GWE GmbH Düsseldorf ihre Formulare mit dem Titel „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“ nicht mehr verschicken, weil irreführend und wettbewerbswidrig. Dieses Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 15. April 2011 hat der Bundesgerichtshof jetzt letztinstanzlich bestätigt.
WÜRZBURG