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WÜRZBURG/ BAD NEUSTADT: Tanzverbot erst ab zwei Uhr

WÜRZBURG/ BAD NEUSTADT

Tanzverbot erst ab zwei Uhr

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    Gute Stimmung in der Disco (Symbolbild): Das ist an stillen Feiertagen in Bayern seit 2013 zwei Stunden länger möglich. Das Tanzverbot beginnt nun erst um 2 Uhr.
    Gute Stimmung in der Disco (Symbolbild): Das ist an stillen Feiertagen in Bayern seit 2013 zwei Stunden länger möglich. Das Tanzverbot beginnt nun erst um 2 Uhr.

    Die bei Jugendlichen beliebten Halloween-Partys in den Diskotheken gingen bislang abrupt um Mitternacht zu Ende. Zumindest mussten Discobetreiber in Bayern mit Beginn des Allerheiligen-Tages wenigstens die Musik auf Zimmerlautstärke runterdrehen, Tanzen war dann verboten. Das ist heuer anders: Erstmals dürfen Partygänger am stillen Tag Allerheiligen bis zwei Uhr weiterfeiern. Eine Veränderung, die noch die CSU/FDP-Koalition kurz vor der Sommerpause im Landtag verabschiedet hat.

    Die Kirchen sehen die Änderung des Feiertagsgesetzes, die sechs weitere stille Tage betrifft (siehe Infokasten), kritisch. So fürchtet Karl-Peter Büttner, Vorsitzender des Diözesanrats der Katholiken im Bistum, dass der Feiertagsschutz „schrittweise total ausgehöhlt wird“. In „unserer hektischen Zeit, wo man an den meisten Tagen nicht zur Ruhe kommt“, tue die Stille Körper und Seele gut. Die Lockerung des Tanzverbots gefährde die Stille, so Büttner in einer Mitteilung. Stille Tage bedeuteten „keine Bevormundung durch die Kirche, sie seien im Interesse aller Menschen“.

    Ein Bedürfnis nach Stille kennt auch Wolfgang Weier. Der Sprecher der Würzburger Diskotheken „Airport“, „Studio“ und „Zauberberg“ will sich aber nicht so gern vom Gesetzgeber vorschreiben lassen, wann Ruhe angebracht ist. Für ihn ist es kein Widerspruch, an Allerheiligen erst bis in den Morgen zu feiern und dann am Nachmittag auf dem Friedhof der Toten zu gedenken.

    Weier begrüßt die Lockerung der Stille-Tage-Regelung. In Zeiten, in denen junge Erwachsene oft erst gegen Mitternacht ausgehen, verbessere die Zwei-Uhr-Grenze unter anderem die Wirtschaftlichkeit. „Die Gesetzesänderung ist gut für uns und die Besucher“, sagt auch Christian Kohl, Betreiber der „Nachtschicht“ in Bad Neustadt/Saale. Einem Tanzverbot ab zwei Uhr begegneten die Halloween-Gäste „mit weitaus mehr Verständnis“ als bisher. Um zwei Uhr werden die Tanzflächen gesperrt, verspricht Kohl, und die Musik werde dem „Charakter von Allerheiligen“ angepasst, wie es das Gesetz verlangt. Fragt sich, welche Musik das sein kann? „Wir drehen die Lautstärke runter“, so die Lösung im „Capitol“, dem Treff im Mainfrankenpark an der A 3. Wer Lust hat, könne bis fünf Uhr bleiben, erläutert Sprecherin Ingrid Weigert.

    In „Airport“ und „Zauberberg“ ist derweil eher Schluss, „spätestens um drei“. Einem eventuellen Streit, welche Musik dem ernsten Charakter der stillen Tage entspricht, will man dort aus dem Weg gehen. Reicht schon eine Ballade von Adele oder müssen es Mozart und Beethoven sein? Oliver Platzer, der Sprecher von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, glaubt indes nicht, dass das Gesetz an dieser Stelle zu unkonkret formuliert ist. „Wir setzen auf die Vernunft aller Beteiligten.“ Ähnlich auch die Einschätzung der Kommunen. „Kontrollen an Allerheiligen sind nicht geplant“, versichert Christian Weiß, Sprecher der Stadt Würzburg.

    Abwarten, ob und wie sich die Neuregelung bewährt, dafür plädiert Michael Schwägerl, Bezirksgeschäftsführer beim Hotel- und Gaststättenverband. Dort hätte man die Verbote gerne komplett gekippt. „Aber die Neuregelung ist ein Fortschritt.“

    Minister-Sprecher Platzer bekräftigt derweil, Bayern habe nach wie vor die strengsten Regeln aller Bundesländer für stille Tage und halte daran „aus Überzeugung“ fest. Wäre unter absoluter CSU-Mehrheit also auch im Sinne der Kirchen eine Rückkehr zum Tanzverbot ab Mitternacht denkbar? Platzer: „Nein, das will Joachim Herrmann nicht.“

    Stille Tage

    Neben den gesetzlichen Feiertagen kennt das bayerische Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage auch neun sogenannte „stille Tage“:

    • Aschermittwoch

    • Gründonnerstag

    • Karfreitag

    • Karsamstag

    • Allerheiligen – 1. November

    • Volkstrauertag (heuer 17. November)

    • Totensonntag (heuer 24. November)

    • Buß- und Bettag (heuer 20. November)

    • Heiliger Abend – 24. Dezember

    An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem „ernsten Charakter dieser Tage“ entsprechen, verboten. Diese Regelung gilt künftig ab 2 Uhr, lediglich an Karfreitag und Karsamstag ab 0 Uhr sowie an Heiligabend ab 14 Uhr. An Karfreitag sind darüber hinaus in „Räumen mit Schankbetrieb“ musikalische Darbietungen jeder Art ausnahmslos verboten.

    Sportveranstaltungen sind an stillen Tagen erlaubt, nicht jedoch an Karfreitag und am Buß- und Bettag.

    Verstöße gegen diese Regelungen können mit bis zu 10 000 Euro Geldbuße geahndet werden. Text: micz

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