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HASSFURT: Abiturient filmt heimlich Sex mit Freundin

HASSFURT

Abiturient filmt heimlich Sex mit Freundin

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    Der junge Mann (20) auf der Anklagebank, ein sozial engagierter Abiturient, hätte sich wohl nie träumen lassen, einmal vor dem Kadi erscheinen zu müssen. Aber weil er ein Schäferstündchen mit seiner Freundin heimlich gefilmt hatte, musste er sich vor dem Jugendrichter verantworten. Nach der Hauptverhandlung wurde das Strafverfahren gegen den sich gerade in einer Ausbildung befindlichen Heranwachsenden zwar eingestellt. Aber er kassierte einen gehörigen Denkzettel: Als Auflage muss er bis 13. September mit 600 Euro einen ganzen Monatslohn an den Jugendtreff in Ebern zahlen.

    Staatsanwältin Dr. Andrea Götz trug vor dem Jugendgericht die Anklageschrift vor. Demnach hat der Angeklagte im Januar 2017 in seiner Wohnung eine Sex-Stunde mit seiner damaligen Freundin, zu dem Zeitpunkt 17 Jahre alt, mit der Video-Kamera aufgenommen – heimlich! Der mit seinem Anwalt Wessel erschienene junge Mann räumte ohne Umschweife die Vorwürfe ein und drückte seine tiefe Reue aus.

    Schon der Besitz ist strafbar

    Nach deutschem Recht sind pornografische Darstellungen sexueller Handlungen mit Personen unter 18 Jahren als Kinder- bzw. Jugendpornografie strafbar. Wenn es sich dabei um Kinder unter 14 Jahren handelt, ist eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bis zu fünf Jahren vorgeschrieben. Die Verbreitung durch Schriften, Foto- oder Filmmaterial wird als schwere Straftat geahndet. Was aber viele nicht wissen: Nicht nur die Verbreitung, etwa im Internet, ist strafbar, sondern bereits der Besitz ist verboten.

    In seinen Ausführungen charakterisierte Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich den Beschuldigten als zuverlässigen und soliden jungen Menschen. Aufgewachsen in einem intakten Elternhaus, sei er verantwortungsvoll ins Vereinsleben seines Heimatortes im Maintal integriert. Nachdem er sein Abitur bestanden hatte, absolvierte er ein Jahr im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes.

    In Bezug auf den Anklagepunkt sprach der Pädagoge von gewissen „moralischen Reifedefiziten“ in der Persönlichkeit des Angeschuldigten. Ansonsten aber verhalte er sich eigentlich voll wie ein pflichtbewusster Erwachsener. Mit seiner anspruchsvollen Ausbildung habe er beste berufliche Perspektiven. Man sollte dem strafrechtlich Unbescholtenen aus seinem einmaligen Fehltritt keinen Strick drehen. Um eine Eintragung ins Vorstrafenregister zu vermeiden, empfahl der Mitarbeiter des Jugendamtes, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.

    Jugendrichter Martin Kober griff diese Anregung auf und auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft legte kein Veto ein. Wenn die Geldauflage rechtzeitig gezahlt wird, ist damit die Jugendsünde vom Tisch. Abschließend mahnte der Vorsitzende Richter den Auszubildenden, künftig die Finger von derartigen Sachen zu lassen.

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