„ACAB“ – manche übersetzen das scherzhaft mit „Acht Cola, acht Bier.“ Andere mit „Anne-Catrin aus Berlin.“ Aber wenn diese Abkürzung einem Polizeibeamten an den Kopf geworfen wird, handelt es sich um eine üble Beleidigung. Das Kürzel steht für die englischsprachige Parole „All cops are bastards“ – zu deutsch: „Alle Polizisten sind Bastarde.“ Wegen einer solchen Ehrverletzung, wie es juristisch heißt, und einer kleinen Sachbeschädigung wurde ein 29-jähriger Obdachloser zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen á 15 Euro, also zu insgesamt 525 Euro verurteilt.
Der Vorfall spielte sich am 30. Mai letzten Jahres in Ebern ab. Nachdem der Angeklagte an diesem Tag ziemlich blau war – vor Gericht konnte er sich an fünf bis sechs Bier erinnern –, ließ er seine schlechte Laune an den Uniformierten aus. Neben der Buchstabenkombination titulierte er sie zudem als Affengesichter, Clowns, Arschlöcher und Wichser. Etwa um 21 Uhr drückte er – aus heute unerfindlichen Gründen – die Plexiglasscheibe eines Schaukastens an einer Gastwirtschaft ein und verursachte einen Schaden von 30 Euro.
Von Amtsrichterin Ilona Conver auf diese in der Anklageschrift erhobenen Vorwürfe angesprochen, wollte sich der mittellose junge Mann erst mal gar nicht äußern – was sein gutes Recht ist. Staatsanwalt Ralf Hofmann machte ihn jedoch darauf aufmerksam, dass sich ein Geständnis nach deutschem Recht in der Regel strafmildernd auswirkt. Also ging der Angeklagte in sich und gab alles ungeschönt zu.
Zum Motiv gefragt gab er an, dass er damals Stress mit seinem Onkel hatte. Deswegen hatte er „ä weng zu viel gätrunken“, meinte er auf gut Fränkisch. Bei einem der Polizisten hatte er sich bereits im Vorfeld entschuldigt, dem anderen sagte er im Gerichtssaal, dass ihm der Vorfall leid tue. Der Angesprochene nahm die Entschuldigung an, machte ihm jedoch klar, dass es so einfach nicht gehe und dass er sich im Dienst „nicht dumm anmachen“ lassen müsse.
Strafverschärfend wirkten sich die zwei Vorstrafen aus. 2010 war der Mann wegen Schwarzfahrens und 2013 wegen einer Sachbeschädigung jeweils zu kleinen Geldstrafen verurteilt worden. In ihrem noch nicht rechtskräftigen Richterspruch hielt sich die Vorsitzende an den Antrag von Staatsanwalt Ralf Hofmann. Der Verurteilte lebt zurzeit in einer Unterkunft für Obdachlose und verfügt außer dem Sozialhilfe-Tagessatz über kein weiteres Einkommen. Deshalb wies sie den Mann darauf hin, dass – in Absprache mit den Justizbehörden – die Geldstrafe unter Umständen auch abgearbeitet werden könne.