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KÖNIGSBERG: Am Botta-Bau scheiden sich die Geister

KÖNIGSBERG

Am Botta-Bau scheiden sich die Geister

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    Blickfang: Dieses Bild von Ende März 2007 zeigt oberhalb der Königsberger Burg die Hanglage, auf dem der Unternehmer Gerhard Benkert zwischen seinem bestehenden Wohnhaus von Stararchitekt Mario Botta (rechts oben) und der mittlerweile abgerissenen Ehrlinger-Villa (links daneben auf fast gleicher Höhe) einen weiteren Botta-Bau errichten lassen möchte.
    Blickfang: Dieses Bild von Ende März 2007 zeigt oberhalb der Königsberger Burg die Hanglage, auf dem der Unternehmer Gerhard Benkert zwischen seinem bestehenden Wohnhaus von Stararchitekt Mario Botta (rechts oben) und der mittlerweile abgerissenen Ehrlinger-Villa (links daneben auf fast gleicher Höhe) einen weiteren Botta-Bau errichten lassen möchte. Foto: Foto: Lorenz

    Die endgültige Baugenehmigung durch das Landratsamt in Haßfurt steht noch aus, doch deutet derzeit alles darauf hin, dass der Unternehmer Gerhard Benkert auf seinem Grundstück auf dem Steigacker im Königsberger Osten ein weiteres Wohnhaus errichten darf. Was nicht allen Königsbergern schmeckt. Denn: Das Gebäude würde an exponierter Hanglage stehen, deutlich sichtbar gegenüber der alten Stauferburg. Ein Unding, wie manche finden. Doch baurechtlich ist es offenbar völlig in Ordnung.

    Im Dezember vergangenen Jahres hatte der Königsberger Stadtrat entschieden: 13 Ratsmitglieder stimmten für das Bauvorhaben, drei dagegen. Doch als Entwurfsskizzen des schweizer Stararchitekten Mario Botta in einer Internetzeitung veröffentlicht wurden, die die Größe des Baukörpers unverhältnismäßig wuchtig abbildeten, regte sich Unmut bei einigen Königsbergern. Sie fürchteten auf dem Steigacker einen Protzbau, der das gesamte historische Stadtbild verschandeln würde.

    Mittlerweile hat sich die Stimmung im Ort – trotz fortdauernder Kritik – etwas beruhigt. Dies dürfte auch daran liegen, dass Bauherr Benkert in Absprache mit dem Architekten und dem Landratsamt Haßberge die Baupläne überarbeiten ließ. Diese liegen dem Landratsamt derzeit vor, wie Juliane Backhaus, die Leiterin der Abteilung für Baurecht, auf Nachfrage bestätigt. Die geforderten Änderungen seien umgesetzt, vor allem die von den Gegnern des Baus am heftigsten kritisierte Stützmauer am Hang. Diese fällt jetzt einen Meter niedriger aus. „Nach jetzigem Stand sind die Pläne in Ordnung“, sagt Backhaus. Es fehlen jedoch noch Unterlagen, wie Lageplan und eine Baukostenrechnung. Endgültig könne die Behörde also noch nicht urteilen.

    Reduzierter Baukörper

    Bürgermeister Erich Stubenrauch, der die geänderten Pläne vergangene Woche dem Königsberger Bauausschuss vorstellte, meint, dass die neuen Pläne „wesentlich zurückhaltender“ seien als der erste Entwurf. Die vorgesehene Tiefgarage entfalle, ebenso die Zufahrtsrampe, das Haus werde nur zum Teil unterkellert. Neben besagter Stützmauer schrumpft auch der in klaren, schlichten Linien gehaltene Körper des überwiegend in Beton und Glas gehaltenen Hauses: in der Länge (Ost-West-Ausrichtung) von geplanten 23,44 auf 22,0 Metern, in der Breite (Nord-Süd) von 11,94 auf 11,0 Metern. Stubenrauch nennt die Gespräche mit allen Beteiligten „konstruktiv“. Der Stadtrat muss – nach seiner Zustimmung im Dezember – über die geänderten Pläne nicht neu abstimmen, da das Vorhaben als „Sache der laufenden Verwaltung“ behandelt wird, erklärt der Bürgermeister weiter.

    Stubenrauch weiß, dass manche Königsberger noch immer gegen den Bau sind. „Es haben nicht alle begriffen, dass ein gültiges Baurecht vorhanden ist“, sagt er. Gemäß einer im März 1983 vom Stadtrat verabschiedeten Satzung muss ein Neubau an der Thomas-Klingg-Steige genehmigt werden, solange sich dieser in Art und Maß der baulichen Gestaltung in die Umgebung einfügt, heißt es seitens der Stadtverwaltung. Je größer ein Grundstück ist, desto größer sind die Möglichkeiten, auf diesem zu bauen.

    Bauherr Benkert hat in den zurückliegenden Jahren Nachbargrundstücke auf dem Steigacker hinzugekauft. Damit wuchs sein Anwesen, auf dem er vor gut zehn Jahren bereits ein Wohnhaus von Mario Botta errichten ließ, deutlich. Auf der Parzelle, auf dem der Neubau geplant ist, stand bereits ein Haus, die Ehrlinger-Villa, die abgerissen wurde. Wenn das Landratsamt den Neubau genehmigen sollte, dann muss Benkert nicht gleich mit dem Bau beginnen. Vier Jahre ist die Genehmigung vorerst gültig. Danach kann sie noch verlängert werden.

    Botta zieht Besucher an

    Bevor Benkert mit dem Neubau beginnt, möchte er das bestehende Haus verkaufen, erklärt er. Mit dem Kompromiss, das neue Wohnhaus kleiner zu planen, ist der Unternehmer zufrieden: „Alle Beteiligten sind einander entgegengekommen.“ Gleichzeitig verweist er darauf, dass ihn keine Bauvorschrift dazu gezwungen habe: „Ich könnte bauen, was ich will.“ Direkte persönliche Anfeindungen habe er trotz der Kontroverse um das Bauprojekt nicht erdulden müssen. „Es hat auch sehr positive Resonanz gegeben.“ Schließlich müsse in Königsberg nicht alles aus Fachwerk bestehen. Der erste Botta-Bau zieht zudem Besucher in die Stadt. Ein zweiter, unmittelbar daneben, wäre für Architektur-Interessierte wohl ein Magnet.

    Fragt man Burgvogt Eddi Klug von der Schlossberggemeinde zu den Neubauplänen auf dem Nachbarhügel der Stauferburg, dann gibt er sich davon nicht begeistert. Er geht noch weiter: „Ein Großteil der Königsberger ist nicht unbedingt erfreut“, fasst er die beobachtete Stimmung zusammen. Er begrüßt es, dass der Bau nun kleiner ausfallen soll. Eine Konkurrenz zur Burg sieht er darin nicht.

    Heimatpfleger Eberhard Lorenz (Hofheim) hat nichts gegen einen Neubau. Er verweist darauf, dass auf dem Hang bereits eine Villa gestanden hat. Bleibt noch der Denkmalschutz. Das zuständige Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat auf Anfrage „keine fachlichen Einwände“ gegen das Bauvorhaben, verweist aber auch darauf, dass es hier weniger um denkmalpflegerische als um baurechtliche Fragen gehe. Das Vorhaben, so teilt die Pressestelle in München mit, liege 120 Meter außerhalb des denkmalgeschützten Ensembles „Altstadt Königsberg und Schlossberg“, das durch den geplanten Bau nicht spürbar beeinträchtigt werde. Das Gleiche gelte für die südlich davon gelegene Villengruppe, die als Einzeldenkmal eingetragen ist.

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