Schon der Besitz einer kleinen Menge an Rauschgift kann großen Ärger verursachen. Wegen 0,83 Gramm Marihuana wurde eine 19-jährige Auszubildende nun am Amtsgericht Haßfurt nach Jugendstrafrecht zu 400 Euro Geldauflage rechtskräftig verurteilt. Für die junge Dame ist dies bereits die zweite Strafe wegen eines Drogendelikts. Die Staatsanwältin sprach von einer "jugendtypischen Verfehlung."
Haßfurt