Die Kluft zwischen einer 23-jährigen Mutter und ihrem 27-jährigen Ex-Partner, der am Donnerstag auf der Anklagebank des Amtsgerichts Haßfurt saß, muss groß sein. Denn kurz nach ihrer Zeugenaussage bat die Frau, den Gerichtssaal verlassen zu dürfen, weil sie die Nähe zu dem Angeklagten und Vater ihres Kindes nicht ertrage. Das verwundert nicht angesichts der Vorwürfe, die ihm die Staatsanwaltschaft zur Last legte.
Am 21. November vergangenen Jahres soll er seine Ex-Partnerin unter anderem als "Schlampe" betitelt und ihr eine Ohrfeige verpasst haben. Am 3. Dezember 2020 sei es zu einem weiteren Fehltritt des Angeklagten gekommen, der schließlich das Beziehungsende einläutete. Der Angeklagte habe mit einigen Gläsern Bier intus im Streit die Schlafzimmertür eingetreten und seine Freundin erneut beleidigt, unter anderem als "Hure". Noch in der Nacht packte sie ihre Koffer und verließ mit dem gemeinsamen Kleinkind die Wohnung. Auf der Straße kam es zum Streit um den Hund. Dabei soll der Angeklagte die Geschädigte zu Boden geschubst haben, wobei sie sich an Knie und Schulter verletzte.
Am 3. Mai dieses Jahres wurde der Angeklagte außerdem von einer Polizeistreife erwischt, als er mit 1,7 Promille intus Fahrrad fuhr. Am Donnerstag erhielt der 27-Jährige Arbeiter aus dem Maintal die Quittung am Amtsgericht, das den achtfach – auch einschlägig – Vorbestraften zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilte, die das Gericht für drei Jahre zur Bewährung aussetzte. Als Auflage muss er 1500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen und seine Abstinenz vom Alkohol regelmäßig nachweisen.
Auf der Anklagebank wies der Mann die Vorwürfe weitgehend von sich – außer der Alkoholfahrt. Er habe seine Ex-Freundin damals nur beruhigen wollen und habe ihren Kopf mit seiner Hand zu sich gedreht, da sie sich von ihm abgewandt habe. Geohrfeigt habe er sie keineswegs. Am Abend, als sie sich von ihm trennte, habe es ihr nicht gepasst, dass er sein Feierabendbier trank. Sie sei damals mit dem Kleinkind überfordert gewesen. Im Streit um den Hund habe es eine Rangelei gegeben und beide seien dabei zu Boden gegangen, gab er zu Protokoll.
Eine andere Version lieferte die Geschädigte. Ihr Ex sei schon in der Vergangenheit des Öfteren handgreiflich geworden. Beim ersten Vorfall habe er sie in die Ecke gedrängt und geohrfeigt. Als sie ihn beim zweiten angeklagten Fall verließ, habe er sie geschubst. Sie habe sich an ihm festgehalten und beide seien zu Boden gegangen, wobei sie verletzt worden sei. Er trinke fünf bis sechs Bier pro Tag und werde schnell aggressiv.
Dies bestätigt auch der Bundeszentralregisterauszug des Angeklagten, in dem vier Körperverletzungen aufgelistet sind, sowie Drogen- und Verkehrsdelikte. Sowohl die Staatsanwältin als auch Richterin Anne Völkl glaubten der Geschädigten. Die Anklagevertreterin forderte eine viermonatige Bewährungsstrafe, die die Vorsitzende so übernahm. Der Verteidiger sah nur den Vorwurf der Trunkenheitsfahrt bestätigt und hielt eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro für angemessen. "Es kommt nichts mehr vor", beteuerte der Angeklagte in seinem Schlusswort. Ein Bewährungshelfer soll ihm helfen, sein Wort zu halten.