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HAßFURT: Angestellter ließ sich von seinem Chef zum „Tricksen“ anstiften

HAßFURT

Angestellter ließ sich von seinem Chef zum „Tricksen“ anstiften

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    Ein besonderern Fall von Sozialbetrug landete dieser Tage vor dem Amtsgericht Haßfurt. Ein 38-jähriger Mann war angeklagt, das Jobcenter Haßfurt im Jahr 2014 durch falsche Angaben geschädigt zu haben. Ihm seien zu Unrecht 7771 Euro an Leistungen erstattet worden, hieß es in der Anklageschrift. Allerdings stellte sich in der Hauptverhandlung heraus, dass auch der ehemalige Arbeitgeber des Mannes seine Hände mit ihm Spiel. hatte. Gegen ihn wird gesondert ermittelt.

    Zum Tatzeitpunkt bezog der Angeklagte vom Jobcenter Arbeitslosengeld II. Er gab laut Rechtsreferendar Daniel Nikol von der Staatsanwaltschaft Bamberg bei Antragstellung beim Jobcenter an, monatlich 165 Euro als Angestellter in einer Pflegeeinrichtung hinzu zu verdienen. Tatsächlich waren es, wie später ermittelt wurde, aber 615 Euro. Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Jürgen Scholl, erklärte für seinen Mandanten, dass dieser alle Anklagepunkte vollumfänglich einräume. Sein Mandant, der derzeit eine Ausbildung zum Altenpfleger absolviert, sei damals in einer wirtschaftlichen Notlage gewesen. Der Angeklagte sei sich voll bewusst, Unrecht getan zu haben. Allerdings habe ihn sein ehemaliger Arbeitgeber, der ihn mehr beschäftigen wollte als erlaubt war, veranlasst, zu „tricksen.“ Ein näherer Verwandter des Angeklagten wurde vom Ex-Arbeitgeber als „Scheinarbeitnehmer“ geführt. Das Geld dafür erhielt der Angeklagte. „Das stimmt alles“, sagte der Angeklagte auf Nachfrage von Richterin Ilona Conver. „Ich habe definitiv einen großen Fehler gemacht, dass ich mich darauf eingelassen habe. Ich war damals am Ende, hatte kein Geld, es war aus der Not geboren“, gestand der 38-Jährige.

    Eine Inspektorin des Hauptzollamtes Schweinfurt erklärte als Zeugin, bei Ermittlungen beim ehemaligen Arbeitgeber des Angeklagten auf diesen gekommen zu sein. Offensichtlich hatte der Betreiber einer Pflegeeinrichtung nicht nur im Fall des Angeklagten „Schmu“ getrieben, sondern in mehreren Fällen. Deshalb sei gegen ihn ein Arbeitgeberdelikt anhängig. Bei der Vernehmung sei der Angeklagte geständig gewesen.

    „Die Beweise waren aber auch erdrückend“, sagte die Zollinspektorin. Das Bundeszentralregister wies für den Angeklagten keinen Eintrag auf. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte in seinem Plädoyer eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro, weil dieser Betrug schon erheblich von den „üblichen“ abweiche. Meist hat es der Zoll mit geringeren Beträgen zu tun und mit Fällen, in denen weniger kriminelle Energie steckt.

    Der Verteidiger brachte in seinem Plädoyer die Motivation seines Mandanten für den Betrug ein. „Er hat das nicht gemacht um in Urlaub zu fahren, sondern den Unterhalt seiner Familie zu sichern“, sagte Scholl. Eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro hielt er angesichts der finanziellen Verhältnisse seines Mandanten für angebracht. Das Gericht verurteilte den Angeklagten letztendlich zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen a 15 Euro. Außerdem trägt der Verurteilte die Verfahrenskosten. „Ich habe lange mit mir gerungen, ob es bei 90 Tagessätzen bleiben kann“, sagte die Richterin. Im vorliegenden Fall sei doch eine gewisse kriminelle Energie erkennbar, auch wenn der Betrug vom ehemaligen Arbeitgeber des Angeklagten eingefädelt wurde. „Sie hätten dem nie und nimmer zustimmen dürfen“, sagte die Richterin.

    Die Strafe kann der Verurteilte in Raten bezahlen. Er und sein Verteidiger erklärten sich mit dem Urteil einverstanden. Die Staatsanwaltschaft bat sich Bedenkzeit aus.

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