Das Landratsamt Haßberge macht alle Schülerinnen und Schuler sowie Eltern darauf aufmerksam, dass die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für den Schulweg im Schuljahr 2022/2023 dem Landratsamt Haßberge bis spätestens 31. Oktober vorliegen müssen. Verspätet eingegangene Anträge können wegen Überschreitung der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden. Das geht aus dem Schreiben des Landratsamtes hervor, dem folgende Informationen entnommen sind.
Haßfurt