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KREIS HASSBERGE: Bürgermeister sein zahlt sich aus

KREIS HASSBERGE

Bürgermeister sein zahlt sich aus

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    Lohnend: Der Gesetzgeber sieht für die Bürgermeister in Bayern einen anständigen Verdienst vor.
    Lohnend: Der Gesetzgeber sieht für die Bürgermeister in Bayern einen anständigen Verdienst vor. Foto: Foto: Thinkstock

    Bürgermeister ist ein verantwortungsvoller Job und oft genug ein anstrengender. Lohnt es sich dann wenigstens auch finanziell für die Oberhäupter von Städten und Gemeinden, an der Spitze zu stehen und die Führung zu übernehmen?

    Die Besoldung der Bürgermeister ist angelehnt an die Struktur der Beamtenbesoldung. Sie unterscheidet sich beim Status des Bürgermeisters. Da sind zum einen die hauptamtlichen Bürgermeister. Ab einer Einwohnerzahl von 10 000 lässt das Gesetz keine Wahl und schreibt hauptamtliche Bürgermeister vor. Es gibt allerdings auch Kommunen mit weniger Einwohnern, die ihren Bürgermeister als sogenannten Beamten auf Zeit hauptberuflich beschäftigen. Das ist möglich, wenn der Stadt- oder Gemeinderat das so beschließt.

    Im Haßbergkreis gibt es nur eine Kommune, die nach dieser Definition einen hauptamtlichen Bürgermeister haben muss. Das ist mit etwa 13 100 Einwohnern die Kreisstadt Haßfurt. Alle anderen Kommunen liegen deutlich unter der 10 000er-Grenze. Trotzdem haben auf Beschluss der jeweiligen Stadt- und Gemeinderäte Ebern (circa 7200 Einwohner), Knetzgau (6400), Zeil (5600), Eltmann (5260), Hofheim (5100), Oberaurach (4000), Ebelsbach (3750), Königsberg (3680), Maroldsweisach (3430), Sand (3070), Rauhenebrach (2930), Theres (2660), Untermerzbach (1720) und Kirchlauter (1360) hauptamtliche Bürgermeister.

    Bei den hauptamtlichen Bürgermeistern ist das monatliche Brutto-Grundgehalt, das sich zum Beispiel um Familienzulagen erhöhen kann, genau festgelegt und staffelt sich nach der Einwohnerzahl: Mit Besoldungsstufe B2 gibt es für das Haßfurter Stadtoberhaupt mit 6773 Euro am meisten. Die Bürgermeister von Ebern, Knetzgau, Zeil, Eltmann und Hofheim bekommen mit Besoldungsstufe A16 6495 Euro für Kommunen mit 5001 bis 10 000 Einwohnern. Per Gesetz gilt für hauptamtliche Bürgermeister stets die Endstufe ihrer Gehaltsgruppe. Oberaurach, Ebelsbach Königsberg, Maroldsweisach und Sand liegen im Bereich 3001 bis 5000 Einwohner. Ihre Bürgermeister werden nach A15 (5831 Euro) entlohnt. In Rauhenebrach und Theres (2001 bis 3000 Einwohner) verdient der Bürgermeister nach A14 (5164 Euro). Schlusslichter sind die Bürgermeister von Untermerzbach und Kirchlauter mit A13 (4664 Euro), denn beide Kommunen haben weniger als 2000 Einwohner.

    Wie in der Abteilung für Kommunalwesen am Landratsamt Haßberge zu erfahren ist, kommt bei den Hauptamtlichen außerdem noch eine sogenannte Dienstaufwandsentschädigung hinzu. Auch hierfür gibt es einen gesetzlichen Rahmen, der bei kreisangehörigen Gemeinden zwischen 209 und 688 Euro liegt. Der jeweilige Stadt- oder Gemeinderat legt einen Betrag innerhalb dieser Spanne für seinen Bürgermeister als Aufwandsentschädigung fest. Er ist in erster Linie für Ausgaben gedacht, die die Repräsentationspflichten des Gemeindeoberhaupts mit sich bringen.

    Auf die Größe kommt es an

    Während bei den hauptamtlichen die Besoldung fest geregelt ist, haben die Gemeinderäte mit ehrenamtlichen Bürgermeistern einen gewissen Spielraum, innerhalb dessen sie festlegen können, was das Ortsoberhaupt verdienen soll. Aber auch dieser Spielraum ist wiederum abhängig von der Gemeindegröße.

    Bis 1000 Einwohner – im Haßbergkreis sind das Bundorf (920) und Ermershausen (590) – kann der Gemeinderat die Höhe der Entschädigung des Bürgermeisters zwischen 1073 und 2789 Euro festlegen.

    Bis zu 3000 Einwohner haben Riedbach (1770), Aidhausen (1750), Rentweinsdorf (1560), Pfarrweisach (1530), Burgpreppach (1400), Gädheim (1260), Stettfeld (1130) und Breitbrunn (1050). Dort hat der Gemeinderat die Möglichkeit, für seinen Bürgermeister ein monatliches Grundgehalt zwischen 2682 und 4022 Euro festzulegen.

    Wie weit die Gemeinderäte diese vom Gesetzgeber eingeräumten Spielräume ausnutzen, hängt in der Regel davon ab, wie viel Arbeit ein Bürgermeister zu leisten hat. Da gibt es deutliche Unterschiede. Hat ein ehrenamtlicher Bürgermeister eine eigene Verwaltung zu führen, dann hat er natürlich wesentlich mehr zu tun als sein Kollege in einer kleinen Gemeinde, die einer Verwaltungsgemeinschaft angehört, die sich nicht um die Wasserversorgung oder das Abwasser kümmert, weil es dafür eigene Zweckverbände gibt, die das erledigen.

    Extrageld für Vorsitz

    Auf der anderen Seite bekommen aber auch Bürgermeister – egal, ob haupt- oder ehrenamtlich – zusätzliches Geld, wenn sie einem Verband als Vorsitzende vorstehen. Beim Vorsitzenden einer Verwaltungsgemeinschaft beispielsweise können das zwischen 160 und 670 Euro pro Monat sein.

    Auch als Ehrenamtliche verdienen Bürgermeister also ganz anständig. Für manche ist es sogar das einzige Gehalt. Dafür haben sie aber auch viel zu tun. Und geregelte Wochenarbeitszeiten gelten für sie auch nicht. Oft ist es bei Ehrenamtlichen deswegen sogar so, dass sie in ihrem eigentlichen Hauptberuf die wöchentliche Stundenzahl verringern, um ihren Job als Bürgermeister vernünftig ausführen zu können.

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