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STETTFELD: Der Bürgermeister darf offiziell nichts entscheiden

STETTFELD

Der Bürgermeister darf offiziell nichts entscheiden

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    In der Ausgabe vom 7. März berichtete das Haßfurter Tagblatt über die aktuelle Situation im Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Stettfeld und den Inhabern der Holznutzungsrechte im Gemeindewald. Eine Nachricht von Rechtlervertreterin Andrea Rein-Müller in diesem Zusammenhang erreichte uns erst nach Redaktionsschluss. Darin geht sie auf die Vorwürfe ein, die sie und die anderen Rechtler dem Bürgermeister machen.

    „Fakt ist: in Sachen, die den Gemeindewald Stettfeld angehen, entscheidet nur noch Frau Meyer alleine, der Gemeinderat und der Bürgermeister sind komplett außen vor“, heißt es in dem Schreiben. „Nur hält sich daran weder Frau Meyer noch Herr Hartlieb“, lautet der Vorwurf an die 3. Bürgermeisterin und den 1. Bürgermeister. Hintergrund dieser Aussage ist die Tatsache, dass mehr als die Hälfte der Stettfelder Gemeinderäte selbst entweder Rechtler oder nahe Verwandte von Rechtlern sind und damit beim Thema Holzrechte nicht mit abstimmen dürfen. Damit gilt das Gremium als nicht beschlussfähig.

    In diesem Fall kann das Landratsamt ein einzelnes, nichtbetroffenes Ratsmitglied zum Staatsbeauftragten für dieses Thema ernennen. Dieser darf dann alleine die Entscheidungen treffen, über die sonst das gesamte Gremium abstimmen müsste. Im Fall der Stettfelder Holzrechte fiel diese Aufgabe der 3. Bürgermeisterin Nicole Meyer zu. Bürgermeister Hartlieb, der selbst Rechtler ist, hätte also kein Mitbestimmungsrecht.

    Doch die anderen Rechtler werfen dem Rathauschef und seiner zweiten Stellvertreterin vor, eben diese Trennung nicht eingehalten zu haben. 2015 gingen Bescheide an die Inhaber der Holznutzungsrechte, die ihnen den Holzeinschlag untersagten. Hiergegen hatten die Rechtler geklagt und Ende 2016 vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen, seit letzter Woche steht jedoch fest, dass die Gemeinde in Berufung gehen will. Offiziell ist für all diese Aktionen Nicole Meyer verantwortlich. Viele Rechtler glauben allerdings, dass die Entscheidungen eigentlich von Hartlieb ausgehen. „Der streitgegenständliche widerrechtliche Bescheid wurde auf Betreiben des Bürgermeisters erlassen, Frau Meyer ist vorgeschoben, sie unterschreibt nur“, heißt es im Schreiben von Andrea Rein-Müller. „Dies wurde in Gemeinderatssitzungen, Rechtlerversammlungen etc. wiederholt deutlich“, schreibt sie weiter.

    Auch das Verwaltungsgericht habe das erkannt, berichtet die Rechtlerin. „Herr Hartlieb hätte zwar nichts zu sagen, er ordnet aber einen Holzeinschlag an, verkauft unser Holz widerrechtlich.“ Daher haben die Rechtler nun Dienst- und Rechtsaufsichtsbeschwerden gegen den Bürgermeister angestoßen.

    „Wir sind dabei, das zu überprüfen“, berichtet Thomas Albert vom Landratsamt Haßberge. „Aber das ist noch nicht abgeschlossen.“ Er sieht allerdings auch die Schwierigkeit, dass sich ein solcher Vorwurf wohl kaum beweisen lässt, selbst wenn er der Wahrheit entsprechen sollte. „Wenn man Wertungen abgibt, muss man die auch begründen können“, meint Albert. Zudem liegt zwar die Entscheidungsgewalt letztlich bei der 3. Bürgermeisterin, das bedeutet aber nicht, dass sie sich dabei nicht beraten lassen darf. So lange die Dokumente also Nicole Meyers Unterschrift tragen, dürfte es schwierig sein, Alfons Hartlieb ein rechtswidriges Verhalten nachzuweisen.

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