(ler) 15 Gemeinden im Landkreis haben zum 1. Juli ihre abfallwirtschaftlichen Aufgaben an den Landkreis übertragen. „In diesen Gemeinden“, so Wilfried Neubauer, Werkleiter des Abfallwirtschaftsbetriebes, „gelten ab dem genannten Stichtag einheitliche Regelungen. Dies betrifft nicht nur die Müllgebühr. Ebenfalls einheitlich geregelt ist zukünftig die Wahlmöglichkeit „4-wöchige Abholung der Restmülltonne“.
In vielen Gemeinden im Landkreis schon längst etabliert, bietet sie den Bewohnern der Stadt Ebern, der Märkte Maroldsweisach und Rentweinsdorf sowie der Gemeinde Pfarrweisach ab sofort eine Entsorgungsvariante. Die Jahresgebühr liegt bei 112 Euro, diese Variante steht für Grundstücke zur Verfügung, die von maximal drei Personen bewohnt werden.
Doch woher weiß man, wann die Tonne geleert wird? „Das Prinzip“, so Abfallberater Wolfgang Aull, „ist folgendes: Die Mülltonnen haben einen roten Deckel, hieran erkennt das Abfuhrunternehmen auch gleich, dass es sich um ein Gefäß mit vierwöchentlichem Leerungsintervall handelt“. Und während die Tonne mit 14 tägiger Abfuhr grundsätzlich in Abwechslung mit der Biotonne geleert wird, gibt es genau festgelegte Termine, an welchen die 4-wöchige Abfuhr erfolgt.
Da die Regelung neu ist, sind die Termine für die 4-wöchige Abfuhr nicht im Abfallkalender verzeichnet. Die Abfallwirtschaft empfiehlt einen Blick ins Internet unter www.awhas.de