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KÖNIGSBERG: „Er erschien in der Art eines Heilands“

KÖNIGSBERG

„Er erschien in der Art eines Heilands“

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    Rainer Gottwald.
    Rainer Gottwald. Foto: Foto: Schmieder

    Der bayernweit bekannte Sparkassenkritiker Rainer Gottwald will durch einen Bürgerentscheid in Königsberg die Rückabwicklung der Fusion der Sparkassen Ostunterfranken und Schweinfurt zur Sparkasse Schweinfurt-Haßberge erzwingen. Königsberg deshalb, weil die Kommune Miteigentümerin der Sparkasse Ostunterfranken war und an der vereinigten Sparkasse mit 5,58 Prozent beteiligt ist. Gottwald hat bei der Stadt Königsberg den Antrag auf ein Bürgerbegehren zusammen mit – seiner Ansicht nach – 301 Unterstützerunterschriften eingereicht. Die Überprüfung durch die Stadtverwaltung hat allerdings 203 der – laut Stadtverwaltung – 299 Unterschriften für ungültig erklärt. Damit wäre das Ziel des Sparkassenkritikers in weite Ferne gerückt.

    Zu dem Vorgang hat nun Königsbergs Bürgermeister Claus Bittenbrünn gegenüber dieser Redaktion Stellung genommen. „Zum Bürgerbegehren des Herrn Gottwald sollte man einiges klarstellen. Vor allem muss ich meine Verwaltung in Schutz nehmen, die im Sinne und für alle Bürger unserer Stadt handelt.“ In der Presse, so Bittenbrünn, habe man die von Gottwald aufgestellte Anschuldigung lesen können, die Stadt suche in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt „verzweifelt nach Gründen, das Bürgerbegehren ,Sparkassenfusion' abzuwehren“. Gottwald bezeichne dies als hinterhältigen Trick, um die Demokratie auszuhebeln. „Dies ist eine absolut nicht zutreffende Behauptung und Anschuldigung“, ist Bittenbrünn empört.

    Dr. Gottwald habe als Verfahrensvertreter für die weitere Sammlung von Unterschriften für das Bürger-begehren „Rückabwicklung der Sparkassenfusion“ Listen austeilen lassen, auf deren Rückseite er laut Bittenbrünn Hinweise zum Verfahren gebe. Diese seien zum Teil „missverständlich, ungenau oder schlicht nicht zutreffend“.

    Gottwald habe in der Nacht zum 17. Mai, so der Bürgermeister, der Geschäftsleitung eine Mail zukommen lassen, „in der er meinen Geschäftsleiter vor das Ultimatum stellt, entweder er kassiere sein Schreiben an ihn und akzeptiere die 299 Unterschriften als gültig, oder er werte sein Schreiben als ,Kriegserklärung' und informiere die Presse“.

    Bittenbrünn berichtet weiter, die Stadtverwaltung „hatte gestern innerhalb von einer Stunde drei Telefonanrufe von angeblich unterschriftsleistenden Bürgern, die behaupteten, Königsberger zu sein. Auf Rückfragen zu ihrer Person war dies nicht zu ermitteln“, auch habe es sich ausschließlich um unterdrückte Rufnummern gehandelt. Die Anrufer „beschimpften in absolut aggressiver und unflätiger Art und Weise unsere Mitarbeiter“, ist Bittenbrünn entrüstet.

    „Nach der Kriegserklärung des Herrn Gottwald möchte ich alle Bürgerinnen und Bürger zur Besonnenheit aufrufen.“ In der Veranstaltung der Sparkasse am vergangenen Dienstag seien die Gründe und Vorteile der zum 01.01.2018 vollzogenen Fusion ausgiebig dargelegt worden, so der Bürgermeister. „Mit der Fusion wurde eine leistungsfähige und vor allem zukunftsorientierte Sparkasse für unsere Region geschaffen. Die Behauptung, wir verschenken kommunales Eigentum, ist schlichtweg falsch. Königsberg hatte als Verbandsträger seinen Anteil an der Sparkasse Ostunterfranken und hat diesen jetzt an der erheblich größeren Sparkasse Schweinfurt-Haßberge. Königsberg hat keinerlei Identitätsverlust.“

    Einigen Bürgern, so der Vorwurf von Claus Bittenbrünn, sei von Gottwaldschen Unterschriftensammlern gesagt worden, mit ihrer Unterschrift würden sie den Erhalt der Filiale Königsberg sichern: „Was soll diese falsche und unsinnige Aussage. Bei allen Fusionsentscheidungen wurde immer darauf geachtet, dass die Filiale in Königsberg bestehen wird.“ Es sei von Bürgern auf personelle Engpässe im Kundenbereich der Geschäftsstelle Königsberg, aber auch in anderen Filialen hingewiesen worden. Damit würden sich, so Bittenbrünn, die Verantwortlichen der Sparkasse intensiv auseinandersetzen und Verbesserungen anstreben. Gottwald habe, sagt der Bürgermeister, „ein anscheinend perfekt funktionierendes Geflecht von Falschaussagen, Falschanschuldigungen, Unterstellungen und Lügen aufgebaut. Meine Bitte geht an alle Bürger, nicht darauf hereinzufallen“. Sie sollten sich lieber auf die Verantwortlichen ihrer Stadt, ihre Stadträte und Ortssprecher, die sich für sie einsetzten, und vor allem auch auf ihren gesunden Menschenverstand verlassen

    Eine deutliche Mehrheit der Stadträte habe nach ausführlichen Informationen der Sparkasse und Rückfragen in nichtöffentlicher und öffentlicher Sitzung die durchgeführte Fusion für den besten Weg zur Sicherung der Zukunft und des Bestandes der Sparkasse befunden.

    „Der Kampf des Herrn Gottwald geht gegen die Sparkassen“, sagt Bittenbrünn. „Ihm ist nicht an Königsberg und seinen Bürgern gelegen, sondern nur an seinem persönlichen Kampf gegen die Sparkasse. Es steht mir nicht zu, diesen zu beurteilen. Es geht ihm nicht um irgendeinen Vorteil für einen Königsberger Bürger oder einen Mitarbeiter der Sparkasse. Bei mir im Rathaus erschien er in der Art eines Heilands, der uns die perfekte Sparkasse zurückbringen wolle.“ Gottwald werde Königsberg, sollte sich in einem anderen Ort eine Sparkassenfusion andeuten, „wieder verlassen und – so wie er es anstrebt – einen Scherbenhaufen und viel Boshaftigkeit und Feindseligkeit, die er unter einigen seiner Gefolgsleute verbreitet hat hinterlassen“.

    „Die Bürger sollten wissen: Der korrekte Ablauf und die Voraussetzungen zum Bürgerbegehren und –entscheid ergeben sich aus dem Art. 18a der Bayerischen Gemeindeordnung.“ Der Stadtrat der Stadt Königsberg werde in seiner öffentlichen Sitzung am Dienstag, 29. Mai, innerhalb der vorgeschriebenen Frist von einem Monat nach Einreichung der Unterschriftslisten (9. Mai) darüber befinden, ob die formellen und materiellen Voraussetzungen für das Bürgerbegehren vorliegen.

    Momentan liege nach der Prüfung durch die Verwaltung die erforderliche Anzahl von gültigen Unterschriften nicht vor, diese können aber bis zum Sitzungstag noch nachgereicht werden. Einige der vorgelegten Unterschriftslisten entsprächen nach Ansicht der Verwaltung nicht den Formerfordernissen. Somit seien die erforderlichen 302 gültigen Unterschriften wahlberechtigter Bürger bisher nicht erbracht. Der Stadtrat der Stadt Königsberg werde in seiner Sitzung am 29. Mai folgende Punkte prüfen: Ob die erforderliche Anzahl von Unterschriften vorliegt und zweitens ob die dem Begehren zugrunde liegende Fragestellung vom Stadtrat in der formulierten Form umgesetzt werden darf und kann.

    „Erst wenn in beiden Punkten die Zulässigkeit durch den Stadtrat festgestellt ist“, so Bittenbrünn, „tritt eine Sperrwirkung für die Gemeindeorgane in Kraft, keine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung zu treffen oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung zu beginnen.“ Dies habe aber nicht automatisch etwas mit einer Sperrwirkung für die Sparkasse zu tun.

    Sollte dies so zutreffen, habe der Stadtrat für den Bürgerentscheid an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Zulässigkeit die Vorbereitungen zu treffen. Bei diesem Bürgerentscheid können alle wahlberechtigten Bürger ihre Stimme abgeben. Abgestimmt wird über die im Bürgerentscheid gestellte Frage, die mit ja oder nein zu beantworten ist. Die Mehrheit müsse zur Annahme in der Gemeindegröße von Königsberg mindestens 20 Prozent der wahlberechtigten Stimmen, also 604 Stimmen, betragen.

    Die Ausführungen auf den neuen Stimmlisten von Rainer Gottwald, dass auf den Bürgerentscheid, also die eigentliche Abstimmung aller Bürger, bei 300 vorhandenen und weiteren 300 zusätzlichen Stimmen verzichtet werden könne und dann die Fusion „geplatzt“ sei, weil die mindestens erforderliche Mehrheit damit schon vorliege, „ist absolut unsinnig und undemokratisch. Dadurch wird ja unterstellt, dass es auf die Ansichten der restlichen 2400 Wahlberechtigten nicht ankommt bzw. dass deren Meinung unerheblich ist. Ein solches Demokratieverständnis ist verwirrend und schlicht falsch“, erregt sich Bittenbrünn.

    Ferner übergehe diese Aussage von den Vertretern des Bürgerbegehrens den zuvor auf jeden Fall noch erforderlichen Schritt, dass der Stadtrat die materielle Zulässigkeit des Begehrens bestätigen müsse.

    „Das Verfahren des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheids wurde entwickelt, damit die Bürger die Möglichkeit haben, basisdemokratische Entscheidungen zu treffen und Fehlentwicklungen zu vermeiden oder zu korrigieren die nicht dem Willen der Mehrheit der Bürger entsprechen. Aber auch in diesen Verfahren gebe es klare Voraussetzungen und Abläufe, die beachtet werden müssen. Es sollte nicht mit unzutreffenden Feststellungen oder falschen Aussagen ein verzerrtes Bild über den Stand des Verfahrens und dessen Möglichkeiten dargestellt werden“, so Claus Bittenbrünn.

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