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MAROLDSWEISACH: Fleckige Hose überführt den Altöl-Attentäter

MAROLDSWEISACH

Fleckige Hose überführt den Altöl-Attentäter

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    Am 9. September 2006 nachts um 0.50 Uhr nahm die Überwachungskamera am Wasserwerk Todtenweisach den vermummten Täter mit seinem Kanister auf Film auf. Als der Film ins Internet gestellt wurde, meldeten sich mehrere Leser bei dieser Zeitung, die den Mann an seinem etwas ungewöhnlichen Gang erkannt haben wollten.
    Am 9. September 2006 nachts um 0.50 Uhr nahm die Überwachungskamera am Wasserwerk Todtenweisach den vermummten Täter mit seinem Kanister auf Film auf. Als der Film ins Internet gestellt wurde, meldeten sich mehrere Leser bei dieser Zeitung, die den Mann an seinem etwas ungewöhnlichen Gang erkannt haben wollten. Foto: FOTO Gemeinde Maro

    Der 40-jährige Täter nahm das Urteil ohne jegliche Regung zur Kenntnis. Schon während der fast zweistündigen Verhandlung vor dem Amtsgericht Haßfurt am Mittwochvormittag wirkte er teilnahmslos und stellenweise lethargisch. Den Blick zur Zuschauerbank meidet er und starrt oft ins Leere.

    Der Richter sieht es als erwiesen an, dass er in der Nacht vom 8. auf 9. September in Todtenweisach den Zaun am Wasserhaus niederriss und dort dann das in einem Kanister mitgebrachte Altöl verschüttete (wir berichteten ausführlich). Auch den Anschlag auf das Brunnenhaus zwischen Todtenweisach und Voccawind, das in derselben Nacht mit Altöl besudelt wurde, legt er ihm zu Last.

    „Sie sind aber kein Brunnenvergifter“, sagt der Richter zum Täter. „Ich unterstelle Ihnen nicht, dass Sie das Wasser und damit die Gemeindemitglieder mutwillig vergiften wollten.“ Aus diesem Grund kommt es „nur“ zu einer Geldstrafe wegen „gemeinschädlicher Sachbeschädigung und fahrlässiger Gewässerverunreinigung“. Da der Täter zudem noch nicht vorbestraft und auch sonst bestens in die Gesellschaft integriert sei, wolle er Milde walten lassen. Wilhelm Schneider, Bürgermeister von Maroldsweisach, ließ ein Gutachten des entstanden Schadens erstellen: 9000 Euro kostete die Reinigung der Gebäude.

    Nach den Vorfällen am 9. September 2006 leitete die Polizeiinspektion Ebern umfangreiche Ermittlungen ein. „Wir waren wochenlang mit nichts anderem beschäftigt“, berichtete ein Beamter, der als Zeuge gehört wurde. Da es in den Jahren zuvor schon zu drei Altöl-Anschlägen gekommen war, hatte die Marktgemeinde Maroldsweisach zwischen einer Verteilerdose am Wasserwerk für 8000 Euro eine Überwachungskamera installieren lassen. Diese zeigt dann einen mit Sturmhaube und Wollmütze vermummten Mann, der in der rechten Hand einen Kanister trägt und das darin enthaltene Altöl verschüttet.

    Viel wichtiger für die spätere Überführung aber ist die Hose des Täters: Deren „dunkle und helle Flecken stehen in einer Konstellation zusammen, die als individuell bezeichnet werden kann“, schreibt das Landeskriminalamt etwas gestelzt in einem Gutachten. Die Polizeiinspektion Ebern hatte dem damals Verdächtigen im Zuge der Fahndung am 20. September einen Besuch abgestattet und ihn fotografiert.

    Auf die Spur des Mannes waren die Ordnungshüter übrigens gekommen, nachdem sich Leser dieser Zeitung bei der Redaktion gemeldet hatten und den Mann an seinem auffälligen Gang erkannt haben wollten. Die Redaktion hatte diese Informationen umgehend an die Polizei weitergeleitet.

    Auf dem Foto trägt der Täter auch eine Hose mit Flecken, die der auf dem Video sehr ähnlich sieht. Diese – auf den ersten Blick schwer zu sehende – Übereinstimmung fällt der Polizei aber erst einige Tage später auf. In der Zwischenzeit hatte der Täter die Hose „bereits entsorgt“ und auch eine Hausdurchsuchung brachte keinen Erfolg. Das Landeskriminalamt München verglich dann aber das Foto vom 20. September mit den Bildern der Videoaufnahme vom 9. September. „Laut Gutachten ist ein Irrtum fast hundertprozentig ausgeschlossen. Die Hose ist mit Sicherheit die, die der Täter getragen hat“, fasste der Richter den Befund zusammen.

    Nun wäre es natürlich möglich, dass ein anderer Mann die Hose getragen hat – aber diese Möglichkeit hält der Richter für verschwindend gering: „Die schiere Masse an Indizien, die sich aufgetürmt hat, lässt kein anderes Urteil zu.“ Da wären zum einen die Quad-Spuren am Tatort zu nennen – der Täter besitzt ein solches Fahrzeug. Oder der unverkennbare, leicht hinkende Gang des Täters, den mehrere voneinander unabhängige Zeugen in dem Video zu erkennen glauben. Schwerer aber wiegen das vermeintliche Alibi des Täters, er sei zur Tatzeit zu Hause gewesen (was die Ehefrau nicht bestätigen konnte), und eine Aussage seines Vaters am 20. September. Als ihm das Video der Überwachungskamera vorgespielt wird, sagt er laut Polizeiprotokoll „Das bist ja du!“, worauf der Sohn mit „Sei ruhig“ reagiert habe.

    Für den Richter steht die Schuld daher außer Frage und er verurteilt den Täter zu 100 Tagessätzen a 30 Euro. Unklar bleibt allerdings das Motiv.

    Online-Tipp

    Ausschnitte aus dem Video der Überwachungskamera können Sie sich ansehen unter www.mainpost.de/lokales/hassberge

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