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Haßfurt: Freispruch: Gericht wertet das Wort "Betrüger" nicht als Beleidigung

Haßfurt

Freispruch: Gericht wertet das Wort "Betrüger" nicht als Beleidigung

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    Wegen Beleidigung musste sich ein 60-Jähriger jetzt in Haßfurt verantworten. Doch das Gericht wertete den Begriff "Betrüger" vielmehr als Meinungsäußerung und sprach den Mann frei.
    Wegen Beleidigung musste sich ein 60-Jähriger jetzt in Haßfurt verantworten. Doch das Gericht wertete den Begriff "Betrüger" vielmehr als Meinungsäußerung und sprach den Mann frei. Foto: René Ruprecht

    Im Prozess um einen Beleidigungsfall hat das Amtsgericht am Dienstag einen 60-Jährigen aus dem Landkreis am zweiten Verhandlungstag freigesprochen. Am 26. August 2019 hatte der Angeklagte in einem Brief an seine Tochter an dem neuen Lebensgefährten seiner Frau kein gutes Haar gelassen. Der Nebenbuhler sei "kriminell" und habe ihn auf "verlogene und hinterlistige Art betrogen", schrieb er der Tochter. Dummerweise bekam auch der verhasste Nebenbuhler den Brief in die Hand und erstattete prompt Anzeige wegen Beleidigung.

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