Den Zusammenbruch seiner beiden Unternehmen hat ein 35-Jähriger aus dem Landkreis Bamberg am Montag dem Vorsitzenden am Amtsgericht vor Augen gemalt, sollte er seinen Führerschein nicht wieder zurückerhalten. Genützt hat es ihm nichts. Richter Christoph Gillot verurteilte den Angeklagten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu 36 Euro, also 3600 Euro. Seinen Führerschein bekommt er frühestens in einem Jahr zurück.
Haßfurt