(msch) Um sich das elterliche Wohnhaus und eine Wohnung, die seiner verstorbenen Mutter gehörten, unter den Nagel zu reißen, erstellte ein 48-jähriger Hartz-4 –Empfänger aus dem Maintal handschriftlich ein falsches Testament, das er mit dem Namen der Mutter unterschrieb, und beantragte per Anwalt die Ausstellung des Erbscheins.
Wegen Urkundenfälschung verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. In dem Schriftstück wies sich der Angeklagte als Alleinerbe der Anwesen im Wert von insgesamt 100 000 Euro aus. Seine beiden Schwestern sollten leer ausgehen.
Auf der Anklagebank gab der Junggeselle seine Tat zu. Er lebte mit seiner Mutter bis zu deren Tod gemeinsam in einer 38 Quadratmeter großen Wohnung. Seit einer Krebsoperation im Jahr 2006 sei sie pflegebedürftig gewesen.
Er habe sie gepflegt, sie gefüttert und umgebettet, während seine beiden Schwestern, die in Stuttgart und Schweinfurt leben, sich um nichts gekümmert hätten, meinte der Angeklagte. Daher wäre es „mehr als gerecht“, dass er der Alleinerbe sei.
Seine Schwestern hatten von Anfang an Zweifel an der Echtheit des Testaments und beauftragten einen grafologischen Gutachter, der feststellte, dass das Testament sehr wahrscheinlich nicht von der Mutter der drei Geschwister ausgestellt wurde. Erst durch die erdrückende Beweislage knickte der gelernte Schlosser ein und gestand die Fälschung.
Weil er bereits vier Vorstrafen wegen Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Verstoß gegen das Waffengesetz und fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr auf dem Kerbholz hat und zum Tatzeitpunkt unter Bewährung stand, forderte Staatsanwalt André Libischer eine einjährige Haftstrafe.
Pflichtverteidigerin Kerstin Rieger hielt eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen oder eine Bewährungsstrafe für ausreichend. Schließlich habe sich ihr Mandant in einer psychischen Ausnahmesituation befunden. Durch den Tod der einzigen Bezugsperson, seiner Mutter, sei er in ein tiefes Loch gefallen. Er hatte Existenzangst, da er fürchtete, die Wohnung verlassen zu müssen, und befindet sich seitdem in psychologischer Behandlung. Eine Haftstrafe würde ihn aus der Umschulung reißen, die ihn wieder in ein Arbeitsverhältnis bringen soll. Richter Roland Wiltschka blieb jedoch hart und setzte die Strafe nicht zur Bewährung aus. Der Verurteilte habe ein hohes Maß an krimineller Energie aufgebracht und sich „ein starkes Stück“ geleistet. Er zeige keine Reue oder Einsicht. Außerdem wurde er zum zweiten Mal innerhalb einer laufenden Bewährungsfrist straffällig.