Ein Behördenbrief, der im Oktober letzten Jahres einer gut situierten Familie im nördlichen Landkreis ins Haus flatterte, sorgte dort für einen Schock. Der damals 18-jährige Sohn des Hauses soll laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft im Januar vergangenen Jahres in einem Festzelt in Heldburg (Thüringen) auf einer Bierbank stehend den rechten Arm nach oben gestreckt haben. Damit zeigte er den "Hitlergruß" - strafbar als Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Haßfurt