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HAßFURT: Hochwürden als Sau-Pfaff beleidigt?

HAßFURT

Hochwürden als Sau-Pfaff beleidigt?

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    Hat ein 42-Jähriger einen Pfarrer als Sau-Pfaff und Arschloch tituliert? Nachdem das Hohe Gericht zwei Zeugen gehört hatte und erhebliche Widersprüche in deren Aussagen nicht aufklärbar waren, blieben letztendlich Zweifel bestehen. Ergo erfolgte ein Freispruch nach dem Grundsatz „In dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten.

    Verbal attackiert

    Als der Geistliche am Sonntag des 13. August letzten Jahres nach dem Mittagessen das Hoftor seiner im nördlichen Haßbergkreis liegenden Pfarrstelle schließen wollte, hielt plötzlich ein Auto und es kam zu einem üblen Affront. Der Mann hinterm Steuer, sagte der Pfarrer im Zeugenstand, habe die Seitenscheibe runtergekurbelt und ihn unvermittelt verbal mit den genannten Kraftausdrücken attackiert.

    „Ich hatte wachsende Angst“

    Schließlich sei der kräftig gebaute Mann sogar aus seinem Wagen ausgestiegen, habe ihn bedrängt und immer weiter auf ihn eingeschimpft. Zunächst, so der Priester, sei er zwar völlig überrascht, aber ruhig geblieben. Dann aber sei ihm mulmig geworden. Mit den Worten: „Ich hatte wachsende Angst, dass er mir was tut, und war dann total fertig“, beschrieb er seinen damaligen Gemütszustand.

    Schwere Vorwürfe

    Der Angeklagte seinerseits machte keinen Hehl daraus, was er von dem Seelsorger hält: Er predige Nächstenliebe, sei aber selber das Gegenteil. Von daher sei er für ihn ein Heuchler. Er hielt ihm vor, dass er seinen im Krankenhaus liegenden Vater, der sich jahrzehntelang als Messdiener für die Kirche aufgeopfert habe, kein einziges Mal besucht habe. Die Türen und Tore seines Anwesens habe er verrammelt und die spielenden Kinder aus dem Pfarrgarten verjagt. Das Verhalten des Pfarrers sei „unterirdisch“, fasste er seine Schimpftirade zusammen. Allein, bei dem Zusammenstoß vor fast einem Jahr habe er die ihm vorgeworfenen Schimpfworte nicht in den Mund genommen.

    Zeuge hörte keine Schimpfwörter

    Bei dem damaligen Händel saß ein mit dem Beschuldigten befreundeter 43-jähriger Zollbeamter auf dem Beifahrersitz. Als Zeuge bestätigte er im Wesentlichen die Angaben des Angeschuldigten. Bei dem Streit, so seine Aussage, hätten sich die Stimmen der Kontrahenten überschlagen und die verbale Auseinandersetzung sei von beiden Seiten lautstark und emotional geführt worden. Doch die angeblichen Schimpfwörter habe er nicht gehört.

    Auf die Frage von Rechtsanwalt Holger Baumgartl an den Geistlichen, wie dieser seinen eigenen Charakter beschreiben würde, antwortete dieser: „Natürlich explodiere ich auch einmal.“ Der Verteidiger bezeichnete den Zwist als Pipifax, der täglich hundertfach in Deutschland vorfalle. In seinem Plädoyer führte er aus, dass sich der Seelsorger in seiner Berufsehre gekränkt gefühlt, deswegen die Polizei gerufen und schließlich Strafanzeige gestellt habe. Die Bezeichnung als Heuchler hält er vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt. Von daher forderte er einen Freispruch.

    Ablauf nicht ganz ausklärbar

    Nachdem der beruflich als Gastwirt tätige Angeklagte bereits sieben Vorstrafen hat, lehnte Staatsanwalt Marian Rübsamen eine Einstellung des Verfahrens auch unter Auflagen ab. Stattdessen forderte er eine Geldstrafe von 1200 Euro. Doch die Vorsitzende Richterin Ilona Conver unterstrich in ihrer Urteilsbegründung, dass der Ablauf nicht widerspruchsfrei aufklärbar sei und von daher Zweifel bestehen blieben. Ob der Ankläger gegen den Freispruch in Berufung geht, blieb offen.

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