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HASSBERGKREIS: „Ich finde, das ist eine Hundsgemeinheit“

HASSBERGKREIS

„Ich finde, das ist eine Hundsgemeinheit“

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    Dorothee Bär, stellvertretende CSU-Generalsekretärin und Bundestagsabgeordnete aus Ebelsbach, hat ihren Ehemann bis kurz vor der Hochzeit als Mitarbeiter bezahlt. Wie sie auf ihrer Homepage verkündet, habe sie dem gelten Recht entsprechend gehandelt. Es heißt dort: „Herr Oliver Bär hat zu Beginn meiner Mandatszeit insgesamt 30 Monate im Deutschen Bundestag als mein Mitarbeiter gearbeitet. Sein Brutto-Monatsgehalt betrug durchschnittlich 1307 Euro. Zuletzt war er im Januar 2006 als Mitarbeiter beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde beendet, bevor ich Herrn Oliver Bär am 12.02.2006 standesamtlich heiratete.“ Arbeitsverträge mit Mitarbeitern, die mit einem Mitglied des Bundestages verheiratet sind, seien grundsätzlich unzulässig, das gelte auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartner.

    Laut Veröffentlichung im Spiegel soll Bär auch jahrelang die Lebensgefährtin ihres Vaters beschäftigt haben, die anscheinend Geld erhalten, aber keine Leistungen dafür erbracht habe, sei laut Spiegel aus Unionskreisen zu hören. Dorothee Bär habe versichert, die damalige Mitarbeiterin sei mit „Lektoratsarbeiten und Recherchen“ befasst gewesen. Auf ihrer Homepage nimmt die Abgeordnete dazu keine Stellung.

    Auf Anfrage erreichte die Heimatzeitung über das Büro von MdB Dorothee Bär folgende Antwort der Pressestelle des Bundestagspräsidenten: „In § 12 Absatz 3 Satz 3 Abgeordnetengesetz (AbgG) ist für die Bundestagsabgeordneten geregelt, dass ein Ersatz von Aufwendungen aus Haushaltsmitteln für Arbeitsverträge mit Mitarbeitern der Abgeordneten grundsätzlich unzulässig ist, wenn die Mitarbeiter mit dem Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind oder waren. Entsprechendes gilt seit der Einfügung des § 12 Abs. 3 Satz 4 AbgG durch das Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16. 2. 2001 für Arbeitsverträge mit Lebenspartnern oder früheren Lebenspartnern eines Mitglieds des Deutschen Bundestages.

    Nach einem Beschluss der Kommission des Ältestenrates für Angelegenheiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten zur Vorgängerregelung in den Ausführungsbestimmungen zu § 12 Abs. 3 AbgG findet die Erstattung von Arbeitsverträgen mit Verwandten oder Verschwägerten grundsätzlich dann nicht statt, wenn diese nach der Zivilprozessordnung (ZPO) ein Zeugnisverweigerungsrecht haben.

    Dies bedeutet: Ein Abgeordneter kann Ehepartner, Verwandte (unabhängig vom Grad) als Mitarbeiter beschäftigen, soweit dafür keine Erstattung aus Haushaltsmitteln beansprucht wird. Unter Lebenspartnern sind solche gleichen Geschlechts nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz zu verstehen. Ein erstattungsfähiges Arbeitsverhältnis unter Verlobten ist nach den geltenden Regelungen nicht ausgeschlossen, da nicht von § 12 Abs. 3 AbgG erfasst.

    Die Abgeordnete Dorothee Bär hat sich, wie bereits öffentlich angekündigt, an den Bundestagspräsidenten mit der Bitte um Prüfung eines früheren Beschäftigungsverhältnisses mit Herrn Oliver Bär gewandt. Die Bundestagsverwaltung klärt derzeit diesen Sachverhalt.“ Dorothee Bär selber war gestern für eine Stellungnahme leider nicht zu erreichen.

    Was sagen die heimischen Politiker zu diesem Thema? Dr. Albert Meyer, Ehrenvorsitzender des CSU-Kreisverbandes Haßberge und Ehrenbürger der Stadt Haßfurt, bricht eine Lanze für die Abgeordnete. „Dieser Fall ist überhaupt nicht vergleichbar mit dem Fall in München“, so Meyer. „Sie war ja zu dem Zeitpunkt nicht verheiratet.“ Damit sei dies ein völlig anderer Sachverhalt. „Diese Vorwürfe sind eine Hundsgemeinheit“, schimpft der ehemalige Staatssekretär. „Eine Unverschämtheit.“ Man könne doch eine persönliche Freundschaft nicht abgrenzen. Ab wann sei eine Beziehung mehr als nur Freundschaft? Müsse nun wirklich das Intimleben von Abgeordneten untersucht werden? Die Vorschrift sei eindeutig auf Ehepartner ausgerichtet und da habe sich Dorothee Bär vorschriftsmäßig verhalten.

    Auch hinsichtlich des Vorwurfs, sie habe eine Lebensgefährtin ihres Vaters beschäftigt, sieht Albert Meyer die Möglichkeit, dass Werner Mantel die Frau bei seiner Tochter kennengelernt haben könnte. Musste diese untersuchen, wie eng die beiden befreundet waren? Und ab wann hätte die Abgeordnete dann ihre Angestellte fristlos entlassen müssen?

    Albert Meyer sieht natürlich auch die Notwendigkeit, gegen Korruption vorzugehen. Und der Fall Georg Schmid sei aufs Schärfste zu verurteilen. „Aber was jetzt mit Dorothee Bär passiert, geht eindeutig zu weit. Ich war richtig empört, als ich das gelesen habe.“

    Rhön-Grabfeld-Landrat Thomas Habermann, selbst CSU-Mitglied und Direktkandidat des Stimmkreises Haßberge/Rhön-Grabfeld für den Bezirkstag, denkt, dass in der Bundestagsverwaltung alles angegeben werden muss und alles transparent ist. Dorothee Bärs Mann sei Jurist und habe vor der Ehe für sie gearbeitet, vor sieben Jahren wurde das Arbeitsverhältnis aufgelöst – damit habe sie sich korrekt verhalten. Man müsse das Problem jedoch differenziert sehen „zwischen dem, was erlaubt ist und dem was in der Bevölkerung keine Akzeptanz erfährt“.

    Man solle auch unterscheiden zwischen den Fällen, in denen echte, ehrliche Arbeit geleistet wurde, und Scheinarbeitsverhältnissen, um Familienangehörigen ein Einkommen zuzuschustern und das vielleicht in unangemessener Höhe. Er verstehe die Bevölkerung gut, wenn sie sich über unangemessene Vergütungen aufrege und Ehrlichkeit, Maß und Ziel einfordere. Habermann fragt sich aber auch, warum diese Dinge gerade jetzt – vor den Wahlen – angeprangert werden? Da sollte mal nach der Motivation gefragt werden...

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