Den Discobesuch am dritten Aprilwochenende dieses Jahres wird ein Industriemechaniker nicht so schnell vergessen. Weil er aus nichtigem Anlass einem 22-Jährigen ein Cocktailglas ins Gesicht schlug, musste sich der 30-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten. Verurteilt wurde der Mann zu einer Geldstrafe von 7200 Euro. Dazu kommen noch Krankenkassenforderungen, Schmerzensgeld sowie die Gerichts- und Anwaltskosten.
HAßFURT