Das Schicksal verlangte von einem 72-Jährigen, der am Freitag als Betreuer seines 47-jährigen Sohnes auf der Anklagebank des Amtsgerichts saß, viel ab.
Im Alter von 53 Jahren musste er seine Arbeit niederlegen, um seine schwer erkrankte Ehefrau zu pflegen. Sie liege nur noch im Bett und habe auch geistig stark abgebaut. Auch sein Sohn leide unter der Krankheit, die auch schon ausgebrochen ist, weshalb der Vater als Betreuer eingesetzt ist und ihn in einer Straftat vertritt, die sein Sohn am 22. Oktober 2012 begangen hat.
Damals fuhr er nach Mitternacht in einem Ort im Maintal mit später ermittelten 1,73 Promille Fahrrad und stürzte. Ein Passant beobachtete ihn und rief die Polizei. Weil er 0,13 Promillepunkte über dem erlaubten Wert von 1,6 Promille lag, erhielt er einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr über 600 Euro, gegen den der Vater Widerspruch einlegte. Der Sohn erhalte nur eine geringe Rente, müsse hohe Krankenkassenbeiträge und Arzneikosten zahlen, argumentierte er vor Gericht.
Richter Roland Wiltschka hatte ein Einsehen und reduzierte die Tagessatzhöhe von 30 Euro auf zehn Euro, sodass der Alkoholsünder insgesamt nur noch 200 Euro berappen muss. Seine Trunk- und Spielsucht wolle er mit Hilfe der Caritas bekämpfen.