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HASSFURT: Jobcenter-Briefkasten angezündet

HASSFURT

Jobcenter-Briefkasten angezündet

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    (mim)   Im Zeitraum von Dienstag, 16.15 Uhr, bis Mittwoch, 6.30 Uhr, hat ein Unbekannter den am Eingang des Jobcenters in der Promenade in Haßfurt angebrachten Briefkasten (Bild) angezündet, vermutlich mit Hilfe eines Stofffetzen, so die Polizei. Der Schaden: 200 Euro. Strafanzeige wurde erstattet, teilt das Landratsamt mit. Die Polizei Haßfurt ermittelt und bittet Zeugen, die Beobachtungen gemacht haben, um sachdienliche Hinweise unter  (0 95 21) 92 70. Das Jobcenter weist darauf hin, dass Briefe, die am Dienstag nach 10 Uhr eingelegt wurden, vom Feuer zerstört wurden. Zugesandte oder eingelegte Briefe an das Jobcenter müssen daher nochmals vorgelegt werden.
    (mim) Im Zeitraum von Dienstag, 16.15 Uhr, bis Mittwoch, 6.30 Uhr, hat ein Unbekannter den am Eingang des Jobcenters in der Promenade in Haßfurt angebrachten Briefkasten (Bild) angezündet, vermutlich mit Hilfe eines Stofffetzen, so die Polizei. Der Schaden: 200 Euro. Strafanzeige wurde erstattet, teilt das Landratsamt mit. Die Polizei Haßfurt ermittelt und bittet Zeugen, die Beobachtungen gemacht haben, um sachdienliche Hinweise unter (0 95 21) 92 70. Das Jobcenter weist darauf hin, dass Briefe, die am Dienstag nach 10 Uhr eingelegt wurden, vom Feuer zerstört wurden. Zugesandte oder eingelegte Briefe an das Jobcenter müssen daher nochmals vorgelegt werden. Foto: Foto: Monika Göhr

    Im Zeitraum von Dienstag, 16.15 Uhr, bis Mittwoch, 6.30 Uhr, hat ein Unbekannter den am Eingang des Jobcenters in der Promenade in Haßfurt angebrachten Briefkasten (Bild) angezündet, vermutlich mit Hilfe eines Stofffetzen, so die Polizei. Der Schaden: 200 Euro. Strafanzeige wurde erstattet, teilt das Landratsamt mit. Die Polizei Haßfurt ermittelt und bittet Zeugen, die Beobachtungen gemacht haben, um sachdienliche Hinweise unter (0 95 21) 92 70. Das Jobcenter weist darauf hin, dass Briefe, die am Dienstag nach 10 Uhr eingelegt wurden, vom Feuer zerstört wurden. Zugesandte oder eingelegte Briefe an das Jobcenter müssen daher nochmals vorgelegt werden.

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