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LKR. HASSBERGE: Kein Gewinn - keine Gewerbesteuer

LKR. HASSBERGE

Kein Gewinn - keine Gewerbesteuer

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    Eine Einnahmequelle der Gemeinden taucht bei allen Haushaltsansätzen auf - die Gewerbesteuer. Was ist sie eigentlich, wie wird sie ermittelt und wieviel muss der Gewerbetreibende zahlen? Wir haben uns kundig gemacht.

    Die Gewerbesteuer ist eine Objektsteuer, die Gewerbebetriebe zu entrichten haben. Sie hat ähnlichen Charakter wie die Grundsteuer, die für Grundstücke entrichtet wird, nur ist ihr Ausgangspunkt das Objekt Betrieb. Selbständigkeit, Nachhaltigkeit - damit ist gemeint, dass es sich um wiederholende Geschäftsvorgänge handelt - sowie Gewinnerzielungsabsicht sind Merkmale des Steuerschuldners.

    Auch eine Steuerpflicht kraft Rechtsform gibt es. Zur Kasse gebeten werden Kapitalgesellschaften wie  AG,  KgaA,  GmbH  und Personengesellschaften wie OHG und KG. Ausgenommen sind Freiberufler wie zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater. Auch die Land- und Forstwirtschaft wird nicht mit Gewerbesteuerbelegt.

    Die Gewerbesteuer errechnet sich aus dem Gewerbeertrag oder - betriebswirtschaftlich gesagt - aus dem Gewinn. Hat eine Firma keinen Gewinn gemacht, fällt auch die Gewerbesteuer flach.

    Kapitalgesellschaften zahlen einheitlich fünf Prozent auf ihren Gewerbeertrag multipliziert mit dem Hebesatz. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften räumt der Fiskus einen Freibetrag von 48 000 Mark als Unternehmerlohn ein. Auch weitere Hinzurechnungen und Kürzungen sind möglich.

    Nach dem Abzug des Freibetrages wird in Stufen von jeweils 24 000 Mark der Messbetrag festgelegt (Siehe Tabelle). Gestaffelt beträgt die Steuermesszahl für die ersten 24 000 Mark ein Prozent, die zweiten 24 000 Mark zwei Prozent usw. Mit Erreichen der fünften Stufe, also fünf Prozent, werden alle Erträge mit diesen Prozentsatz belegt.

    Nehmen wir an, es errechnet sich ein Steuermessbetrag von 2 700 Mark aus den Steuermesszahlen. Diesen ermittelten Betrag meldet das Finanzamt der Kommune. Diese multipliziert ihn mit ihrem Hebesatz, der von Kommune zu Kommune verschieden und jedes Jahr vom Stadt- oder Gemeinderat neu zu beschließen ist. In Hofheim und den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft - mit Ausnahme von Bundorf (250 Prozent) - ist der Hebesatz 300 Prozent.

    Der fiktive Unternehmer in unserem Beispiel zahlt für seine 150 000 Mark Gewinn an die Stadt eine Gewerbesteuer von 8 100 Mark. Wäre sein Gewinn jedoch nur die Hälfte, also 75 000 Mark gewesen, so hätte seine Gewerbesteuer nicht die Hälfte, sondern 1 500 Mark betragen. Würde es sich um eine Kapitalgesellschaft handeln, wären bei 150 000 Mark Gewinn allerdings 22 500 Mark Gewerbesteuer fällig.

    Schaut man die Hebesätze an, so stellt man fest, dass diese im ländlichen Bereich wesentlich niedriger sind als in Großstädten. Spitzenreiter 1999 war Frankfurt mit 515 Prozent vor München mit 490 Prozent. Die Hauptstadt Berlin stellt sich da mit 410 Prozent noch relativ bescheiden dar. Unser Unternehmer hätte also in Frankfurt 13 905 DM Gewerbesteuer zahlen müssen, das sind 71 Prozent mehr als in Hofheim.

    Viele Unternehmen haben ihren Hauptsitz nicht an der ausgelagerten Betriebsstätte, sondern in anderen Orten. Um auch die jeweiligen Gemeinden an der Gewerbesteuer partizipieren zu lassen, hat der Fiskus einen Zerlegungsmaßstab geschaffen. Das Verhältnis sind die Summen der Gehalts- und Arbeitslöhne der einzelnen Betriebsstätten zueinander.

    Auch hier ein Beispiel: Ein Unternehmen hat woanders seinen Hauptsitz und betreibt in Hofheim eine Betriebsstätte. Insgesamt hat es zehn Millionen Mark Lohnkosten, in Hofheim sind es 500 000 Mark, dies ist ein Anteil von fünf Prozent. Hofheim würde dann diesen Prozentsatz aus dem Steuermesssatz des Gesamtunternehmens, berechnet nach dem Hebesatz des Sitzes der Betriebsstätte, erhalten. Als Beispiele seien hier Elso, Fränkische oder ÜWU angeführt.

    Hat der Betrieb in einem Ort zum Beispiel eine Baustelle, die länger als ein halbes Jahr betrieben wird, zählt dies auch als Betriebsstätte und wird genauso abgerechnet. Übrigens ist die Gewerbesteuer eine deutsche Erfindung, die meisten europäischen Staaten kennen sie in dieser Form nicht. Und: Die Gewerbesteuer ist nur eine von vielen Steuern und Abgaben, die Unternehmer zahlen müssen.

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