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Kreis Haßberge: Kostenlose Corona-Selbsttests für Kita-Kinder im Haßbergkreis

Kreis Haßberge

Kostenlose Corona-Selbsttests für Kita-Kinder im Haßbergkreis

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    Ein SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest: Ein Strich beim "C" (Controllstreifen) und keiner beim "T" (Testsstreifen) bedeutet "negativ".
    Ein SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest: Ein Strich beim "C" (Controllstreifen) und keiner beim "T" (Testsstreifen) bedeutet "negativ". Foto: René Ruprecht

    In Sachen Corona-Infektionsschutz hat neben dem Schulbetrieb die Sicherstellung des Regelbetriebs in den Kinderbetreuungseinrichtungen oberste Priorität. Das betont das Landratsamt Haßberge in einer Pressemitteilung: "Das Angebot für zweimal wöchentliche Testungen für betreute Kinder ist ein wichtiger Baustein, um Corona-Infektionen frühzeitig zu erkennen." Deshalb wird das bewährte Testkonzept mit Berechtigungsscheinen auch im laufenden Kitajahr 2021/2022 bis Ende des Jahres 2021 in Kooperation mit den Apotheken fortgesetzt. Das Gesundheitsamt Haßberge rät allen Eltern, dieses kostenlose Angebot auch zu nutzen.

    Gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins, die direkt von der Kindertagesstätte ausgegeben werden, erhalten die Familien in den Apotheken kostenlose Selbsttests ihrer Wahl nach Verfügbarkeit (zum Beispiel die sogenannten Lollitests) für zwei Tests pro Woche für ihre Kinder. Der Test muss lediglich für die Altersgruppe zugelassen sein. In der Apotheke können sich die Eltern auch beraten lassen, zum Beispiel wie die Tests angewendet werden müssen.

    Freiwillig und regelmäßig

    Die Durchführung der Selbsttests ist für die nicht eingeschulten Kinder freiwillig und nicht Voraussetzung für die Zulassung zur Kindertagesbetreuung. Die Kinder können von den Eltern zu Hause getestet werden, am besten gleichmäßig über die Woche verteilt unmittelbar vor dem Besuch der Kita.

    Die Testergebnisse müssen nicht dokumentiert und nicht in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle vorgelegt werden, heißt es in der Pressemitteilung.

    Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass die Vorgaben für Kinder mit Krankheitssymptomen  unverändert gelten: Ein negativer Selbsttest ist bei symptomatischen oder nach Erkrankung genesenen Kindern weiterhin nicht ausreichend für die (Wieder-) Zulassung zur Betreuung.

    Der Berechtigungsschein besteht aus zwei Teilen: Ein Teil des Berechtigungsscheins bleibt nach der Abholung der Selbsttest-Kits in der Apotheke. Der andere Teil soll von den Eltern nach der Einlösung und Gegenzeichnung in der Apotheke an die Kita zurückgegeben werden.

    Der zweite beziehungsweise dritte Berechtigungsschein wird erst ausgegeben, wenn der erste beziehungsweise zweite Berechtigungsschein an die Kita zurückgegeben wurde. Die Rückgabe der Berechtigungsscheine aus dem vergangenen Kindergartenjahr spielt hierfür keine Rolle.

    Selbsttests für Beschäftigte in der Kinderbetreuung

    Das Bayerische Kabinett hat eine Testpflicht für Kita-Beschäftigte beschlossen: Wenn sie weder genesen noch vollständig geimpft sind, müssen sie seit 20. September an dreimal pro Woche einen negativen Testnachweis vorlegen oder einen Selbsttest machen, um die Kindertageseinrichtung oder Heilpädagogischen Tagesstätte betreten zu dürfen.

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