Liebeskummer und Alkohol waren die gefährliche Mixtur, die einen 26-jährigen Kfz-Mechaniker aus Murnau in einer Julinacht des vergangenen Jahres ausrasten ließen.
Völlig daneben benommen hat er sich am frühen Morgen des 19. Juli 2014, als ihn eine Polizeistreife in Sand festnehmen wollte, weil das Bezirkskrankenhaus in Erlangen, in dem er damals untergebracht war, die „Gewahrsamnahme“ angeordnet hatte.
Als die Beamten ihm Handschellen anlegen wollten, wehrte er sich dagegen und konnte nur durch erhöhten Kraftaufwand der Polizisten gefesselt werden. Auf der Rückbank des Polizeiwagens sitzend trat er durch die geöffnete Tür gezielt in Richtung Unterleib eines Beamten, verfehlte ihn aber knapp. Auf der Fahrt zur Dienststelle bespuckte er die Beamten und beschimpfte sie als „Schwuchteln“,„Hurensöhne“ und weiteren Ausdrücken aus der untersten Schublade.
Eine Blutprobe ergab einen Alkoholgehalt von rund zwei Promille im Blut des Übeltäters, der sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht verantworten musste. Dort räumte er sein Vergehen ein, wenngleich er sich aufgrund des starken Alkoholkonsums nicht an alle Details erinnern könne, ließ er durch seine Anwältin verlauten.
Streit habe er damals mit seiner mittlerweile Ex-Freundin gehabt. Die Ankunft der Beamten brachte das Fass zum Überlaufen. Er habe sich in der Garage versteckt, wo er von den Beamten jedoch aufgespürt werden konnte. Als er sechs Jahre alt war, trennten sich seine Eltern. Er wuchs bei seiner Mutter auf, beendete Schule und Lehre erfolgreich, rutschte aber immer mehr in die Alkohol- und Drogensucht ab. Er wurde arbeitslos, brach zwei Therapien ab, wurde mehrmals entgiftet.
Seit Januar dieses Jahres befindet er sich in einer therapeutischen Einrichtung in Murnau. „Es läuft gut seitdem“, meinte der Angeklagte. Dies hielt ihm auch das Gericht zu Gute, ebenfalls wie seine Reue und die Tatsache, dass er durch den hohen Alkoholpegel enthemmt war.
Äußerst negativ ins Gewicht fallen jedoch die sechs Vorstrafen des Angeklagten. Erst im Juni 2014, einen Monat vor dem jetzt angeklagten Ausraster in Sand, wurde er vom Amtsgericht in Nürnberg wegen Diebstahls mit einer Waffe und Körperverletzung zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Damals hatte er einen Aldi-Markt mit einem Taschenmesser bewaffnet überfallen und mit 2,66 Promille intus einem Anderen dreimal mit der Faust auf den Kopf geschlagen.
Trotzdem plädierte Staatsanwalt Arno Ponnath „nur“ auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Dies sei „hart an der Grenze“ zur Haft, meinte er und malte dem Angeklagten das „große Damoklesschwert“ vor Augen, das nun über seinem Kopf schwebe. Denn im Falle einer weiteren Verurteilung drohe der Widerruf der beiden Bewährungsstrafen, sodass der Angeklagte für längere Zeit hinter Gitter einwandern müsse.
Verteidigerin Anna Lottner verwies auf die schwierige Beziehung zur Freundin und den Alkoholpegel ihres Mandanten, sowie darauf, dass „wenig passiert“ sei. Sie hielt eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten für angemessen. Richterin Ilona Conver blieb in der salomonischen Mitte. Sie verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt für drei Jahre auf Bewährung.
Das Urteil vom Juni letzten Jahres sei ein „Hammer“ gewesen. Der Verurteilte habe eine „hohe Rückfallgeschwindigkeit“ bewiesen. Trotzdem beließ sie es bei der Bewährungsstrafe. Als Auflage muss er den Anweisungen eines Bewährungshelfers Folge leisten, seine Therapie erfolgreich beenden und sich um Nachsorgemaßnahmen kümmern.