Weil ein damals 59-jähriger Autofahrer auf der Maintalautobahn bei Ebelsbach am 25. Oktober vergangenen Jahres einem vorausfahrendem Fahrer den gestreckten Mittelfinger gezeigt haben soll, erhielt er wegen Beleidigung einen Strafbefehl. Gegen diesen legte er Einspruch ein, sodass sich der Unternehmensberater aus dem Kreis Starnberg (Oberbayern) nun am Amtsgericht in Haßfurt verantworten musste.
Haßfurt