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KREIS HASSBERGE: Noch deutliche Anlaufschwierigkeiten bei Jugendverfahren

KREIS HASSBERGE

Noch deutliche Anlaufschwierigkeiten bei Jugendverfahren

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    (dix) Seit Jahresbeginn gibt es das so genannte beschleunigte, vereinfachte Jugendverfahren – schneller, einfacher, effektiver sollen Verfahren gegen jugendliche Straftäter vor dem Amtsgericht Haßfurt ablaufen. Bereits vier Wochen nach der Tat sollen straffällige Jugendliche ihr Urteil erhalten. Vier Verfahren wurden inzwischen nach diesem System durchgeführt, berichtete auf der Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistags Franz Heinrich vom Jugendamt (Jugendgerichtshilfe). Seine Einschätzung: „Eher dürftig“.

    Diese Zahl ist für den Leitenden Oberstaatsanwalt Bardo Backert (Bamberg) allerdings „nicht überraschend“, wie er auf Anfrage dieser Zeitung erklärte. Das Problem bei diesem Verfahren: Die Voraussetzungen, dass es angewendet werden kann, sind eingeschränkt. Die Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren müssen im Landkreis Haßberge ihren Wohnsitz haben, und zugleich muss die Tat auch im Landkreis geschehen sein. Hatte etwa ein Jugendlicher eine Tat im Landkreis Bamberg begangen, ist das Verfahren bislang nicht anwendbar.

    Bislang – allerdings dürfte sich dies bis zum Herbst hin ändern, so Backert weiter. Nachdem das beschleunigte, vereinfachte Jugendverfahren im Landkreis Forchheim eingeführt wird, ist vorgesehen, das Verfahren dann im gesamten Landgerichtsbezirk Bamberg durchzuführen: In Bamberg Stadt und den Landkreisen Bamberg, Forchheim und Haßberge. Soll heißen: Die Straftat eines Jugendlichen aus dem Haßbergkreis im Landkreis Forchheim kann dann auch mit dem vereinfachten Jugendverfahren behandelt werden.

    Für Heinrich macht das Verfahren auf jeden Fall „pädagogisch Sinn“ und stellt zudem eine Prophylaxe dar. Dass es Anlaufschwierigkeiten geben werde, sei klar gewesen, so Backert weiter. Auch in Berlin sei es schleppend angelaufen. Wie berichtet, ist das Vorbild das sogenannte Neuköllner Modell, das die mittlerweile verstorbene Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig forciert und bundesweit bekannt gemacht hatte. Ihr Motto lautete: Straffällige Jugendliche müssen schnellstmöglich die Quittung für ihre Taten erhalten. Als Abschreckung vor weiteren Vergehen. Backert ist guter Hoffnung, dass sich das Verfahren im Laufe der Zeit durchsetzen wird.

    Nachgefragt wurde im Jugendhilfeausschuss auch, wie sich die Zahl der Jugendgerichtsverfahren in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Da allerdings gibt es keinen klaren Trend, berichtete Heinrich. Zwischen 2008 und 2010 schwankte die Zahl zwischen 318, 292 und 345 Fällen. Rund 145 Verfahren wurden in 2010 eingestellt, so Heinrich.

    Markant sei allerdings eine andere Entwicklung, informierte Heinrich. Denn der Anteil weiblicher Jugendlicher oder junger Frauen unter den Straftätern nimmt zu. Früher habe der Prozentsatz nie über zehn Prozent gelegen. Im vergangenen Jahr lag er bei gut 15 Prozent, im Jahr 2009 gar bei rund 20 Prozent.

    „Vernachlässigbar“, so Franz Heinrich vom Kreisjugendamt ist in der Statistik der Anteil von Ausländern oder Aussiedlern bei den jugendlichen Straftätern.

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