Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Haßberge
Icon Pfeil nach unten
Haßbergkreis
Icon Pfeil nach unten

KREIS HAßBERGE: Nur im Augsfelder Kleidersee darf nicht gebadet werden

KREIS HAßBERGE

Nur im Augsfelder Kleidersee darf nicht gebadet werden

    • |
    • |
    Für den Kleidersee bei Augsfeld wurde wegen zu hoher Blaualgenbelastung ein Badeverbot ausgesprochen.
    Für den Kleidersee bei Augsfeld wurde wegen zu hoher Blaualgenbelastung ein Badeverbot ausgesprochen. Foto: Foto: Carolin Münzel

    Achtunddreißig Grad im Schatten, da hilft oft nur ein erfrischendes Bad. Wer dem Besuch eines Schwimmbads einen Aufenthalt an einem Badesee vorzieht, kann im Landkreis Haßberge zwischen mehreren Alternativen wählen. Unbedenklich sind der Badesee bei Goßmannsdorf, der Horhäuser See, der Krebssee bei Westheim, der Sander Baggersee, der Seidenhäuser See bei Altershausen. Ebenso der Ellertshäuser See bei Stadtlauringen im Landkreis Schweinfurt, der größte Badesee Unterfrankens, der auch von vielen Badegästen aus dem Landkreis Haßberge besucht wird. Der Kleidersee bei Augsfeld ist momentan der einzige Badesee, an dem kein Badevergnügen möglich ist. Die Werte werden aktuell auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht.

    Das Gesundheitsamt hatte am 5. Juli Proben aus dem Kleidersee entnommen und an das Bayerische Landesamt für Gesundheit in Oberschleißheim versandt. Hierbei wurden massenhaft Blaualgen nachgewiesen. Zu erkennen sind Blaualgen an grünlichen Schlieren und Algenteppichen an der Wasseroberfläche. Blaualgen sind große Ansammlungen an Cyanobakterien, von denen einige giftige Wirkstoffe bilden können. Die Algen entstehen im Sommer bei hohen Wassertemperaturen in Seen und Teichen und kommen vor allem in nährstoffreichen Gewässern vor. Durch das Algenwachstum wird die Sichttiefe des Badegewässers deutlich verringert, was zu Gefährdungen für Badende führt. Die Sichttiefe im Kleidersee betrug bei der Feststellung der Blaualgen zwischen 50 und 60 Zentimeter.

    Bei Kontakt mit Blaualgen können Reizungen der Haut, der Schleimhaut und der Augen auftreten. Auch zu Ohrenschmerzen kann es kommen. Das Verschlucken des Wassers kann zu Übelkeit, Durchfall sowie Erbrechen führen. Bei Auftreten dieser Symptome wird geraten, den Hausarzt aufzusuchen.

    Durch das Gesundheitsamt werden ständig Proben entnommen. Wenn die Untersuchungen keine Grenzwertüberschreitungen ergeben und das Algenwachstum beendet ist bzw. die Sichttiefe deutlich über einen Meter beträgt, kann das Badeverbot wieder aufgehoben werden.

    Ein Badeverbot an Seen wird ausgesprochen, wenn nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung mit einer fäkalen Verunreinigung des Badegewässers zu rechnen ist, soweit davon eine Gefahr für die Gesundheit der Badenden ausgeht, bei der Badegewässerüberwachung für Escherichia coli (Kolibakterium) ein Einzelwert von mehr als 1800 KBE/100 ml und/oder für Intestinale Enterokokken (Keime) ein Einzelwert von mehr als 700 KBE/100 ml festgestellt wird. Das Badeverbot wird durch deutlich sichtbare Schilder oder Zeichen an der Badestelle bekannt gemacht.

    Die Aufhebung eines Badeverbots erfolgt dann, wenn eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr zu befürchten ist. Ein Badeverbot aufgrund der überschrittenen Einzelwerte mit Enterokokken bzw. Escherichia coli kann dann aufgehoben werden, wenn Untersuchungen an zwei nachfolgenden Tagen erbringen, dass die Einzelwerte wieder im akzeptablen Bereich liegen.

    Heimische Badeseen Die Werte (Escherichia coli/Enterokokken) der heimischen Seen sind wie folgt: Badesee Goßmannsdorf <10>

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden