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KOPPENWIND: Pferd rennt in Pfahl und verblutet

KOPPENWIND

Pferd rennt in Pfahl und verblutet

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    Tragischer Unfall: Auf dieser Weide der Steigerwald Ranch hat sich eine Stute mit einem Zaunpfahl tödlich verletzt.
    Tragischer Unfall: Auf dieser Weide der Steigerwald Ranch hat sich eine Stute mit einem Zaunpfahl tödlich verletzt. Foto: Foto: Nike Bodenbach

    So richtig unvorhergesehen kommen die wenigsten Zeltlagerüberfälle, der Schrecken hält sich demnach meist in Grenzen. Doch ein Überfall in Koppenwind hat nun scheinbar ein Todesopfer gefordert, das von dem Brauch nichts wissen konnte: ein Pferd.

    Die Lagerangreifer sollen in der Nacht zum 9. August Böller gezündet haben, vor deren Knall sich die Stute so sehr erschreckte, dass sie panisch flüchtete. Dabei sei sie vermutlich so unglücklich in einen Pfahl des Weidezauns gerannt, dass sie an den Verletzungen verblutete, berichtet Reitstall-Besitzer Werner Polster auf Anfrage dieser Zeitung. Die Besitzerin habe das Tier am Morgen gefunden, als sie ihre Westernstute füttern wollte, so Polster. Auf dem Zeltplatz, der sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur Steigerwald Ranch befindet, kommt es laut Polster immer wieder zu Böllerschüssen. „Die Pferde erschrecken sich dermaßen, die rennen unkontrolliert los“, erzählt er. Aufgrund des tragischen Unfalls habe er nun den Rauhenebracher Bürgermeister Oskar Ebert kontaktiert, denn der Zeltplatz gehört der Gemeinde. „Da müssen klare Regeln aufgestellt werden“, sagt Polster, „dort sollten Zeltlagerüberfälle verboten werden.“

    Aus der Sicht von Oskar Ebert waren Böllerschüsse am Koppenwinder Zeltplatz bislang kaum ein Thema. „Auch der Platzwart hat nichts davon berichtet“, sagt er. Der letzte größere Zwischenfall, bei dem ebenfalls ein Pferd zu Tode gekommen sein soll, habe sich vor „fünf bis zehn Jahren ereignet“. Damaliger Schütze sei nach Aussage von Ebert ein Polizeibeamter gewesen.

    Für ein juristisches Nachspiel des jüngsten Falls sieht der stellvertretende Chef der Polizeiinspektion Haßfurt, Peter Firsching, jedoch wenig Chancen. „Der direkte Zusammenhang, dass das Pferd wegen der angeblichen Böllerschüsse in den Zaun gerannt und umgekommen ist, lässt sich nicht beweisen“, stellt er fest. Aus seiner Sicht drohe dem mutmaßlichen Schützen höchstens ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.

    Die Pferdebesitzerin könne zivilrechtlich Schadenersatz fordern, bräuchte dafür aber konkrete Beweise für den direkten Zusammenhang.

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