Das Landratsamt Haßberge weist in einer aktuellen Pressemitteilung darauf hin, dass in die Bayerische Bauordnung der neue Artikel 44a aufgenommen wurde. Dieser sieht die Pflicht für die Errichtung von Photovoltaikanlagen (PV) auf staatlichen Gebäuden sowie auf privaten Gebäuden, die nicht dem Wohnen dienen, vor. Für den Vollzug im Landkreis Haßberge ist die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Haßberge zuständig, heißt es in der Mitteilung.
Haßfurt