Die Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung endete für die beiden Jugendlichen (18 und 21 Jahre alt) recht glimpflich. Da sie vollumfänglich geständig waren, die Tat aufrichtig bereuten und sich wiederholt bei ihrem Opfer, einem 36-jährigen Lkw-Fahrer aus Hofheim, entschuldigten, stand die Wiedergutmachung im Sinne des Täter-Opfer-Ausgleichs im Mittelpunkt der Verhandlung. Das Jugendschöffengericht verurteilte beide dazu, dem Opfer jeweils 1000 Euro zu zahlen und die Gerichts- sowie die Kosten der Nebenklage zu tragen. Die Beträge werden auf etwaige Schmerzensgeldforderungen des Geschlagenen angerechnet.
Haßfurt