Pfanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff "Dichlobenil" wurden insbesondere im Gartenbau und bei der Pflege von Plätzen genutzt, er gilt als Unkrautvernichter, berichtet Helmut Grell vom Landwirtschaftsamt in Hofheim. In der Landwirtschaft selbst wurden sie so gut wie gar nicht verwendet, so Helmut Grell weiter.
Wie bereits im August berichtet, rührte die Beliebtheit dieser Mittel von der einfachen Anwendung mit Hilfe einer Streupistole her.
Der Staat habe handeln müssen, denn immer häufiger lasse sich das Dichlorbenzamid im Grund-beziehungsweise Trinkwasser nachweisen, ein Abbauprodukt von Dichlobenil, erklärte Dr. Thomas Henschel, Sprecher des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft im vergangenen Jahr gegenüber dieser Zeitung. Vor allem Schwaben ist betroffen, so der Pressesprecher des Landesamtes für Umweltschutz. Die Experten des Landesamtes fanden Dichlorbenzamid auch in neun unterfränkischen Brunnen - dreimal im Landkreis Aschaffenburg, je zweimal im Landkreis Miltenberg und Landkreis Kitzingen, je einmal im Landkreis Schweinfurt und im Landkreis Rhön-Grabfeld.
"Im Landkreis Haßberge wurde das Wasser zweier Wasserversorgungsanlagen im Zeitraum von 2001 bis 2004 untersucht; bei sämtlichen Messungen war der Stoff Dichlobenil nicht nachweisbar," erklärte Dr. Henschel gestern auf Anfrage des Bote vom Haßgau. Weitere Messungen liegen seinen Angaben zufolge im Landkreis nicht vor. Der Wirkstoff Dichlobenil gehöre außerdem nicht zu den routinemäßig und flächendeckend untersuchten Pflanzenschutzmitteln.
Keine Auffälligkeiten im Landkreis Haßberge - dies bestätigt auch Dr. Jürgen Reimann vom Gesundheitsamt am Landratsamt Haßberge. Allerdings: Nach diesem Wirkstoff werde auch nicht speziell geprobt, er ist nicht im Probenumfang enthalten. Wenn allerdings ein auffälliger Wert im Wasser gewesen wäre, wäre dieser auch aufgefallen.
Die in Franken festgestellten Werte seien um "den Faktor 1000 niedriger als die Wirkschwelle", betont Henschel. Dichlorbenzamid wirkt auf die Leber, führt durch Gewichtszunahme zu Verfettung. Bei sehr hoher Aufnahme zerstört es den Geruchssinn. Noch eine Erkenntnis der Wissenschaftler: Dichlorbenzamid widersteht der Zersetzung im Boden, ist leicht wasserlöslich und versickert daher schnell. Bald dürfte es, wie bereits in Baden-Württemberg, fast in allen Grundwasservorräten nachzuweisen sein. Um Schaden abzuwenden, war ein sofortiger Stopp der Verwendung der acht verbreiteten Mittel nötig.
Aus diesem Grund werden nun auch alle landwirtschaftlichen Betriebe, alle Gartenbaubetriebe und alle Haus- und Kleingärtner in Bayern, die eines oder mehrere Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff "Dichlobenil" zu Hause oder in ihrem Lagerbestand haben, dazu verpflichtet, diese Mittel bis spätestens 28. Januar 2005 ausschließlich an einen Handelsbetrieb zurückzugeben, berichtet das Landwirtschaftsamt in einer Pressemitteilung. Die Rückgabeverpflichtung gilt für folgende Pflanzenschutzmittel:
· Casoron G (Zul.Nr 1740-00)
· COMPO Gartenunkraut-Vernichter" (Zul.Nr 1740-64)
· Prefix G Neu (Zul.Nr 1740-67)
· RA-4000-Granulat (Zul.Nr 1740-69)
· Unkrautfrei Ektorex G (Zul.Nr 1740-68)
· Unkraut-Stop Herbenta G (Zul.Nr 1740-71)
· Ustinex-CN-Streumittel (Zul.Nr 1740-65)
· Vinuran Zulassungsnummer (1740-66).
Die Rückgabepflicht erstreckt sich auf noch verschlossene und bereits angebrochene Packungen. Die Handelsbetriebe müssen die Mittel von allen Anwendern in Bayern zurücknehmen und für eine umfassende Rückgabe an die Hersteller sorgen.
Und das Amt erklärte auch, dass vorhandene Restmengen nicht mehr verwendet oder aufgebraucht werden dürfen. Mit dem Widerruf der Zulassung ist ein vollständiges Anwendungsverbot verbunden.
Wie das Amt weiter berichtet, kann ein Verstoß mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden.