Obwohl er wusste, dass er die Rechnung für die Reparatur seines Autos und einen Satz Winterreifen nicht würde bezahlen können, gab ein Maler (23) diese Arbeiten bei einer Eberner Werkstatt in Auftrag. Der Mann aus dem Landkreis Bamberg präsentierte dem Hohen Gericht allerhand Ausflüchte, weshalb er damals so klamm gewesen sei. Der Sachverhalt des Betruges aber stand außer Frage. Das Fehlverhalten kostet den verheirateten Familienvater 1080 Euro Geldstrafe.
Die Tat selber liegt schon einige Zeit zurück. Laut der von Ilker Özalp im Auftrag der Staatsanwaltschaft vorgetragenen Anklage ging der Angeklagte am 22. November 2017 in die Werkstatt und gab die Arbeiten in Auftrag. Der Unternehmer informierte den ihm bekannten Mann, dass er mit Kosten in Höhe von rund 1500 Euro rechnen müsse. Diese Kalkulation war sehr präzise, denn die tatsächliche Rechnungssumme betrug 1514 Euro.
Geduldsfaden gerissen
Zwei Wochen nach Zustellung der Rechnung hätte der Handwerker bezahlen müssen. Der Werkstattchef hatte zwar Verständnis für seinen Kunden, nachdem er aber mehrfach immer wieder hingehalten und vertröstet worden war, riss ihm irgendwann doch der Geduldsfaden und er übergab die Sache einem Anwalt.
Im März dieses Jahres erhielt der Beschuldigte Post vom Staatsanwalt. Laut Strafbefehl sollte er eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 40 Euro, also insgesamt 2400 Euro zahlen. Dagegen legte der Betroffene mit Hilfe seiner Anwältin Mareen Basler Einspruch ein. Nur aus diesem Grund kam es zu der öffentlichen Hauptverhandlung vor Gericht.
In der Verhandlung erzählte der Mann, dass er zum Tatzeitpunkt seiner Schwiegermutter „einen ziemlichen Batzen Geld“ geliehen habe. Auf Nachfrage der Strafrichterin Ilona Conver sprach er konkret von 15 000 Euro. Angeblich habe die Schwiegermutter versprochen, ihm so viel von dem Geld zurückzugeben, dass er die Autoreparatur hätte bezahlen können. Darauf habe er sich verlassen – und sei verlassen gewesen. Die Frau habe ihn buchstäblich im Regen stehen gelassen.
„Märchenstunde“
Die Vorsitzende wertete diese Einlassung des Angeschuldigten als „Märchenstunde.“ Ihm musste seine miserable finanzielle Situation lange vorher bekannt gewesen sein, weil unter anderem Vollstreckungsbescheide etwa des Stromversorgers vorlagen. Dass er erwartet habe, plötzlich aus dem Kreis seiner Verwandtschaft genug Finanzmittel zu bekommen, sei in etwa vergleichbar mit der Hoffnung eines Lottospielers auf den Hauptgewinn. Etwas kleinlaut gab der Maler daraufhin zu, „den Überblick über sein Schuldenchaos“ verloren zu haben.
Nachdem an dem Betrug nichts mehr zu deuteln war, beschränkte die Rechtsanwältin den Einspruch auf die Höhe des Tagessatzes. Dieser bemisst sich nach der Einkommenssituation und den persönlichen Verhältnissen. Der Handwerker verdient zwar monatlich 1400 Euro netto, hat aber auch Fahrtkosten zu seiner Arbeitsstelle. Zudem habe er mit seiner Ehefrau und zwei Kleinkindern insgesamt drei unterhaltspflichtige Personen zu versorgen.
Freiheitsstrafe droht
Nach Abzug der entsprechenden Sätze verbleiben dem Maler noch gut 500 Euro im Monat, was zu der Tagessatzhöhe von 18 Euro führt. Multipliziert mit den 60 Tagessätzen, ergibt sich die schon genannte Strafe von 1080 Euro. Ilker Özalp appellierte an den Verurteilten, seine Schulden bei der Werkstatt zu begleichen und die Strafe– eventuell in Raten – pünktlich abzuzahlen. Ansonsten drohe eine Ersatzfreiheitsstrafe. Darauf sollte es der Mann nicht ankommen lassen, denn: „Sie haben zwei kleine Kinder und damit eine hohe Verantwortung!“, stellte Özalp fest.