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GEROLZHOFEN: Rosche Fonds: Kläger müssen ihr Geld meist abschreiben

GEROLZHOFEN

Rosche Fonds: Kläger müssen ihr Geld meist abschreiben

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    In einem stimmen alle befragten Anleger überein: Sie sind nicht von sich aus zu ihrer Bank gekommen, um diese Wertpapiere zu kaufen. Sondern sie wurden ihnen aktiv angeboten, immer vom gleichen Anlageberater, der seit Ende 2001 auf eigenen Wunsch aus den Diensten der Bank geschieden ist.

    Enttäuscht vom Verhalten der Bank ist ein Anleger, der bereits seit 50 Jahren geschäftlich und privat mit dem Haus zusammenarbeitet. Dabei hat sich ein starkes Vertrauensverhältnis aufgebaut. Als eines Tages eine Lebensversicherung fällig wurde, „ist der Anlageberater drängend auf mich zugekommen“, um das Geld neu anzulegen. Dem Kunden ging es nicht um Prozente bei der Rendite, sondern um Sicherheit. Das Geld war als Altersvorsorge gedacht, „denn ich wollte weder meinen Kindern noch dem Staat zur Last fallen.“

    Angeblich sicher vermietet

    Der Bankberater habe dem Kunden glaubhaft gemacht, dass aus Sicherheitsgründen neben dem bereits bestehenden Investment in Templeton-Fonds eine zweite Anlage sinnvoll sei und da kamen die Rosche-Fonds ins Gespräch, geschlossene Fonds mit angeblich sicher vermieteten Immobilien in den Vereinigten Staaten. Das war 1998.

    „Ich habe in blindem Vertrauen zugestimmt“, erklärt der Anleger, der 63 000 US-Dollar investierte (damals etwa 54 500 Euro). Was ein geschlossener Immobilienfonds ist, habe er weder gewusst noch vorher Erfahrung damit gemacht. Niemand habe ihn auch über die Bindung seines Kapitals bis ins Jahr 2037 aufgeklärt. „Da hätte ich ja 100 werden müssen, um mein Geld wiederzusehen“, sagt der damals 63-Jährige.

    Dann nahm das Unheil seinen Lauf. Die versprochenen Zinszahlungen gerieten ins Stocken, blieben schließlich ganz aus. Die Kunden sollten ihre Einzelfonds in einen Masterfonds geben. „Da habe ich schon gewusst, dass die Sache in die Binsen geht“, erinnert sich der Anleger.

    Dem war dann auch so. Aufgrund betrügerischer Machenschaften des Fonds-Managements kam es zum Totalverlust der Anlage. Die Initiatoren der Fonds, Michael Vogelbacher und Gabriele B. Rosche, wanderten dafür ins Gefängnis.

    Besonders verärgert hat aber den Kunden das Verhalten der Bank. „Mein Berater war nach dem Abschluss des Geschäfts nicht mehr erreichbar, alle Anrufe gingen ins Leere“, sagt der Rentner. Er beklagt auch, dass von Bankseite nie ein Wort des Bedauerns, geschweige denn eine Entschuldigung gekommen ist.

    Er zog mit seinem Anliegen vor Gericht. „Mir ging es gar nicht so sehr um das Geld, sondern um Gerechtigkeit“, begründet er sein Vorgehen. Und er bekam – zumindest vorerst – Recht. Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Schweinfurt verurteilte die Raiffeisenbank, an den Kläger 49 902,93 Euro nebst Zinsen in Höhe von jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29. Dezember 2004 zu zahlen (Aktenzeichen 12 O 800/05).

    Als Ergebnis aus der Beweisaufnahme stellt das Gericht fest, dass der Berater den Kunden nicht anleger- und objektgerecht beraten und die Bank ihre Beratungspflicht schuldhaft verletzt hat. Die Raiffeisenbank hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Darüber wird nun das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg entscheiden.

    „Ich habe in blindem Vertrauen zugestimmt“

    63-jähriger Anleger, der 63 000 US-Dollar investierte

    Die Vorgeschichte ist ähnlich, aber das Urteil genau gegensätzlich. Sowohl das Landgericht Schweinfurt als auch das Oberlandesgericht Bamberg haben die Klage eines weiteren Anlegers abgewiesen, der Schadenersatzforderungen in Höhe von rund 69 000 Euro an die Bank stellte (Aktenzeichen 23 O 1120/04 am Landgericht und 3 U 303/05 am Oberlandesgericht). Das erstinstanzliche Schweinfurter Gericht begründet seine Entscheidung im Wesentlichen damit, Beratungsfehler seien nicht nachgewiesen. Der Bamberger Senat kann eine unzureichende Risikoaufklärung nicht feststellen. Das Gericht beruft sich auf eine von der Bank erstellte Dokumentation, die der Kläger selbst unterzeichnet hat. Die Bank musste in den Augen des Gerichts auch nicht darauf hinweisen, dass der Fonds durch kriminelle Machenschaften insolvent werden könnte, denn das sei kein spezifisches Risiko dieser Kapitalanlage gewesen.

    Auch andere, überwiegend ältere Kunden aus Gerolzhofen und Umgebung haben teils hohe Summen verloren. Der Gesamtschaden ist schwer in eine Zahl zu fassen, zumal auch die Dunkelziffer eine Rolle spielt. Etliche der Kunden kritisieren, dass ihnen von der Bank kein Abfindungsangebot gemacht wurde. Andere beschweren sich, dass die Bank unterschiedlich hohe Abfindungsangebote an die Betroffenen gemacht habe.

    Rechtsanwalt Roland Sternisko (Würzburg), der die meisten der etwa 20 geschädigten Anleger vertritt, erklärt, in den ersten Verfahren ging es immer zentral um die Frage, inwieweit Aufklärungsverpflichtung des Beraters über bestimmte Risiken bestand, ob der Berater mit seinem Fonds-Angebot aktiv auf die Leute zugekommen ist oder umgekehrt, ob und wann er der Kundschaft den Fonds-Prospekt übergeben hat und ob ein Masterfonds das Risiko einer Anlage verändert. Vor Gericht seien die Angaben des Beraters, der als Zeuge auftrat, im Laufe der Jahre immer lückenhafter geworden.

    Es habe sich jedenfalls herauskristallisiert, dass die Kunden von der langen Laufzeit der Anlage nichts wussten, sondern von drei bis sieben Jahren ausgingen.

    Die unterschiedlichen Urteile erklärt der Anwalt mit verschieden guter Beweislage auch hinsichtlich der Risikobereitschaft der Kunden. Ein Anleger bekam vom OLG zu 100 Prozent Recht, weil der Berater durch die riskanten Rosche-Produkte eine Deckungslücke in der gesetzlichen Rentenversicherung schließen wollte.

    „Das Produkt war zu der Zeit, als wir es anboten, völlig in Ordnung“, sagt Klaus Henneberger, einer der beiden Direktoren der heutigen VR-Bank Gerolzhofen. Zu Klagen der Kunden wäre es nie gekommen, wenn alles so weitergelaufen wäre wie am Anfang. „Vor Gericht ging es auch immer nur darum, ob unser damaliger Mitarbeiter die Kunden richtig beraten hat“, so Henneberger.

    Fünf Verfahren stehen noch aus

    Die Bank könne nicht für die kriminellen Machenschaften der Fonds-Betreiber verantwortlich gemacht werden, ergänzt Rechtsanwalt Dr. Jürgen Baumeister, der das Geldinstitut vertritt. Die Kommunikation von Bank und Kunden habe der Rechtsanwalt der Gegenseite erschwert, weil er schriftlich dazu aufgefordert habe, nicht mit der Bank zu reden.

    Ein Anleger könne grundsätzlich nicht erst zur Bank kommen, um über eine Abfindung zu verhandeln, nachdem das Gericht seine Klage rechtskräftig abgewiesen hat. Da sei klar, dass kein Geld mehr zu erwarten ist, so Baumeister.

    Die meisten Verfahren hat bisher übrigens die Bank gewonnen. Sechs Klagen sind nach Angaben Baumeisters rechtskräftig und zu 100 Prozent abgewiesen worden, nur eines gewann der Kläger. Alle anderen endeten in einem Vergleich. Fünf Verfahren stehen noch aus.

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